Sicherheitsunterweisungen | WEIXLER
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter durch regelmäßige Unterweisung!
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung oder Durchführung ihrer Unterweisungen im Unternehmen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Unterlagen zur Unterweisung zur Verfügung oder übernehmen gerne auch die gesamte Unterweisung ihrer Mitarbeiter zu allen nötigen Themen. Sind sie sich nicht sicher worüber ihre Mitarbeiter unterwiesen werden müssen? Gerne beraten wir Sie hierzu durch eine gemeinsame Betriebsbegehung und die Erstellung einer betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung.
Was erwartet Sie hier?
✓ Warum müssen Sie unterweisen?
✓ Wer muss unterwiesen werden?
✓ Wer muss eine Unterweisung durchführen?
✓ Wie oft müssen ihre Mitarbeiter unterwiesen werden?
✓ Welche Inhalte müssen unterwiesen werden?
✓ Wie werden Unterweisungen richtig dokumentiert?
✓ Beispiel: Unterweisungsinhalte Allgemeine Sicherheitsunterweisung
✓ Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung anfordern
Warum müssen Sie unterweisen?
Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Mitarbeiter
über Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit ausreichend
und angemessen zu unterweisen. Diese Verpflichtung basiert auf
diversen Rechtsgrundlagen z.B.
- §12, §15 Arbeitsschutzgesetz
- §81 Betriebsverfassungsgesetz
- §29 Jugendarbeitsschutzgesetz
- §12 Betriebssicherheitsverordnung
- §14 Gefahrstoffverordnung
Damit ihre Mitarbeiter sich am Arbeitsplatz zum Beispiel im Umgang mit Maschinen, Anlagen, Gefahrstoffen etc. sicher verhalten können, müssen sie über alle möglichen Gefährdungen unterrichtet werden die sie möglicherweise erwarten. Durch Unterweisung kann zudem das Sicherheitsbewusstsein für den Sinn diverser Arbeitsschutzmaßnahmen verstärkt werden. Dies kann die Eigenverantwortung der Mitarbeiter für sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten erhöhen.
Wer muss eine Unterweisung durchführen?
Wer die Unterweisung durchführt entscheidet generell der Unternehmer.
§13 der DGUV Vorschrift 1 sagt hierzu:
„Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen,
ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung
wahrzunehmen“. Das heißt im Grunde liegt die Entscheidung beim Unternehmer,
wen er mit der Durchführung von Unterweisungen beauftragt.
Die Personen müssen jedoch sorgfältig ausgewählt werden. In der Praxis werden hierfür
häufig folgende Personen ausgewählt:
- Sicherheitsbeauftragte
- Arbeitsschutzbeauftragte
- Abteilungsleiter
- Teamleiter
- Schichtleiter
Wer muss unterwiesen werden?
Ganz einfach: alle Mitarbeiter in ihrem Betrieb!
Bei der allgemeinen Sicherheitsunterweisung, die sie mindestens 1x jährlich
für alle Mitarbeiter durchführen müssen, haben die besonders gefährdete Gruppen Vorrang.
Achten Sie auf besonders gefährdete Gruppen wie:
- Auszubildende
- Praktikanten
- Schwangere Mitarbeiterinnen
- Neue Mitarbeiter
In den ersten Jahren der Betriebszugehörigkeit ist das Unfallrisiko erhöht, da neue Mitarbeiter oder Auszubildende die betriebsspezifischen Gefährdungen noch nicht kennen. Melden Sie sich gerne telefonisch unter 08374-2323808 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@weixler-arbeitsschutz.de.
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Welche Inhalte müssen unterwiesen werden?
Generell kann man sagen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen zu unterweisen sind,
die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beschäftigten stehen.
Dies kann zum Beispiel die folgenden Bereiche betreffen:
- Arbeiten an Maschinen
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Umgang mit Biostoffen
- Heben und Tragen
- Transportarbeiten
- Umgang mit elektrischen Geräten
Auch allgemeinere Themen können Teil der Sicherheitsunterweisung sein,
oder je nach Unternehmen speziellere Untersuchungen erfordern z.B.
- Verhalten bei Unfällen / Bränden
- Tragen persönlicher Schutzausrüstung
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
- Verkehrssicherheit
- Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
- Einsatz von Lastaufnahmemitteln
- Ladungssicherung und Transport
Wie oft müssen ihre Mitarbeiter unterwiesen werden?
Erstunterweisung
Unterweisungen müssen immer vor Aufnahme einer Tätigkeit durchgeführt werden
Wiederholungsunterweisung
Unterweisungen müssen mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden
Anlassbezogene Unterweisung
Unterweisungen müssen immer bei Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz durchgeführt werden
Anlassbezogene Unterweisung
Unterweisungen müssen immer bei wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz durchgeführt werden
Erstunterweisung
Unterweisungen müssen immer vor Aufnahme einer Tätigkeit durchgeführt werden
Wiederholungsunterweisung
Unterweisungen müssen mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden
Anlassbezogene Unterweisung
Unterweisungen müssen immer bei Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz durchgeführt werden
Anlassbezogene Unterweisung
Unterweisungen müssen immer bei wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz durchgeführt werden
Auch im Fall von Unfällen oder Beinaheunfällen kann es sinnvoll sein, die Mitarbeiter erneut zu unterweisen. Arbeitsschutzmaßnahmen verstärkt werden. Dies kann die Eigenverantwortung der Mitarbeiter für sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten erhöhen.
Der Weixler Ablaufplan
Wie setzen Sie die rechtlichen Anforderungen in der Arbeitssicherheit am effizientesten um?
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2. Analyse vor OrtWir besuchen Sie kostenfrei und unverbindlich vor Ort und analysierengemeinsam den aktuellen IST-Zustand in Ihrem Hause. |
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3. AngebotWir erarbeiten Ihnen ein unverbindliches Angebot für die passgenaue zukünftige Betreuung und Lösung Ihrer Anforderungen. |
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4. BeauftragungSie beauftragen uns mit der zukünftigen Betreuung Ihres Betriebes. |
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5. RealisierungWir kümmern uns darum, dass auch Ihr Betrieb mit praxisnahen und umsetzbaren Lösungen die gegebenen Anforderungen passend erfüllt. |
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Ihre Verantwortung – unser Auftrag
Wir sehen uns als Ihren persönlichen Präventiv-Helfer, der zusammen
mit Ihnen dafür sorgt, dass dieses Herz immer kräftig schlagen kann.
Mit Rat und Tat stehen wir Ihnen bei Fragen zu allen Themen der Arbeitssicherheit
zur Seite, bilden Ihre Mitarbeiter aus und sorgen dafür, dass eine gesunde Atmosphäre
in und um jeden Arbeitsplatz herrscht.
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einer Hand.
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Beispiel:
Unterweisungsinhalte Allgemeine Sicherheitsunterweisung
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung oder Durchführung ihrer Unterweisungen
im Unternehmen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Unterlagen zur Unterweisung zur Verfügung
oder übernehmen gerne auch die gesamte Unterweisung ihrer Mitarbeiter zu allen nötigen Themen.
Sind sie sich nicht sicher worüber ihre Mitarbeiter unterwiesen werden müssen,
beraten wir sie hierzu gerne durch eine gemeinsame Betriebsbegehung und die Erstellung
einer betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung.
Bei der allgemeinen Sicherheitsunterweisung, die sie mindestens 1x jährlich für alle
Mitarbeiter durchführen müssen, bearbeiten wir beispielsweise folgende Themen:
- Grundlagen der Unterweisung
- Umgang mit Rauchen und Alkohol
- Allgemeine Sicherheitsregeln (z.B. Ordnung und Sauberkeit, Sicherheitskennzeichnung etc.)
- Erste Hilfe bei Unfällen
- Brandschutz (Vorbeugender Brandschutz, Umgang mit dem Feuerlöscher etc.)
- Auswahl und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Richtig Heben und Tragen
- Leitern und Tritte
Weitere Themen werden betriebsspezifisch angepasst und können z.B. Ladungssicherung, innerbetrieblicher Transport, elektrische Gefährdungen, Umgang mit Gefahrstoffen, Hautschutz, Spezielle Maschinen und Anlagen betreffen.
Wie werden Unterweisungen richtig dokumentiert?
Zum Schutz ihrer Rechtssicherheit (z.B. im Falle von Unfällen oder Berufskrankheiten)
ist es essentiell, jede Sicherheitsunterweisung zu dokumentieren.
Die Dokumentation muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- Name und Stellung des Unterweisenden
- Name und Unterschrift der Unterwiesenen
- Thema der Unterweisung
- Datum und Uhrzeit der Unterweisung
Die Unterlagen müssen mind. 2 Jahre aufbewahrt werden, denn sie dient als Nachweis für den Unternehmer zur Erfüllung seiner Pflichten.
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Christian Weixler
Weixler Agentur für Arbeitssicherheit
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