Sicherheitsunterweisungen | WEIXLER

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter durch regelmäßige Unterweisung!

Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung oder Durchführung ihrer Unterweisungen im Unternehmen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Unterlagen zur Unterweisung zur Verfügung oder übernehmen gerne auch die gesamte Unterweisung ihrer Mitarbeiter zu allen nötigen Themen. Sind sie sich nicht sicher worüber ihre Mitarbeiter unterwiesen werden müssen? Gerne beraten wir Sie hierzu durch eine gemeinsame Betriebsbegehung und die Erstellung einer betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung.

Warum müssen Sie unterweisen?

Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Mitarbeiter über Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Diese Verpflichtung basiert auf diversen Rechtsgrundlagen z.B.

Damit ihre Mitarbeiter sich am Arbeitsplatz zum Beispiel im Umgang mit Maschinen, Anlagen, Gefahrstoffen etc. sicher verhalten können, müssen sie über alle möglichen Gefährdungen unterrichtet werden die sie möglicherweise erwarten. Durch Unterweisung kann zudem das Sicherheitsbewusstsein für den Sinn diverser Arbeitsschutzmaßnahmen verstärkt werden. Dies kann die Eigenverantwortung der Mitarbeiter für sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten erhöhen.

Wer muss eine Unterweisung durchführen?

Wer die Unterweisung durchführt entscheidet generell der Unternehmer.
§13 der DGUV Vorschrift 1 sagt hierzu: „Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen“. Das heißt im Grunde liegt die Entscheidung beim Unternehmer, wen er mit der Durchführung von Unterweisungen beauftragt. Die Personen müssen jedoch sorgfältig ausgewählt werden. In der Praxis werden hierfür häufig folgende Personen ausgewählt:

  • Sicherheitsbeauftragte
  • Arbeitsschutzbeauftragte
  • Abteilungsleiter
  • Teamleiter
  • Schichtleiter

Wer muss unterwiesen werden?

Ganz einfach: alle Mitarbeiter in ihrem Betrieb!
Bei der allgemeinen Sicherheitsunterweisung, die sie mindestens 1x jährlich für alle Mitarbeiter durchführen müssen, haben die besonders gefährdete Gruppen Vorrang.

Achten Sie auf besonders gefährdete Gruppen wie:

  • Auszubildende
  • Praktikanten
  • Schwangere Mitarbeiterinnen
  • Neue Mitarbeiter

In den ersten Jahren der Betriebszugehörigkeit ist das Unfallrisiko erhöht, da neue Mitarbeiter oder Auszubildende die betriebsspezifischen Gefährdungen noch nicht kennen. Melden Sie sich gerne telefonisch unter 08374-2323808 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@weixler-arbeitsschutz.de.

Welche Inhalte müssen unterwiesen werden?

Generell kann man sagen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen zu unterweisen sind, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beschäftigten stehen. Dies kann zum Beispiel die folgenden Bereiche betreffen:

  • Arbeiten an Maschinen
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Umgang mit Biostoffen
  • Heben und Tragen
  • Transportarbeiten
  • Umgang mit elektrischen Geräten

Auch allgemeinere Themen können Teil der Sicherheitsunterweisung sein, oder je nach Unternehmen speziellere Untersuchungen erfordern z.B.

  • Verhalten bei Unfällen / Bränden
  • Tragen persönlicher Schutzausrüstung
  • Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
  • Verkehrssicherheit
  • Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
  • Einsatz von Lastaufnahmemitteln
  • Ladungssicherung und Transport

Wie oft müssen ihre Mitarbeiter unterwiesen werden?

Auch im Fall von Unfällen oder Beinaheunfällen kann es sinnvoll sein, die Mitarbeiter erneut zu unterweisen. Arbeitsschutzmaßnahmen verstärkt werden. Dies kann die Eigenverantwortung der Mitarbeiter für sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten erhöhen.

Der Weixler Ablaufplan

Wie setzen Sie die rechtlichen Anforderungen in der Arbeitssicherheit am effizientesten um?

1. Anfrage

Sie schicken uns Ihre Anfrage und wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für das kostenfreie und unverbindliche Erstgespräch am Telefon.
 

2. Analyse vor Ort

Wir besuchen Sie kostenfrei und unverbindlich vor Ort und analysieren gemeinsam den aktuellen IST-Zustand in Ihrem Hause.

3. Angebot

Wir erarbeiten Ihnen ein unverbindliches Angebot für die passgenaue zukünftige Betreuung und Lösung Ihrer Anforderungen.
 

4. Beauftragung

Sie beauftragen uns mit der zukünftigen Betreuung Ihres Betriebes.

5. Realisierung

Wir kümmern uns darum, dass auch Ihr Betrieb mit praxisnahen und umsetzbaren Lösungen die gegebenen Anforderungen passend erfüllt.

Beispiel:

Unterweisungsinhalte Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung oder Durchführung ihrer Unterweisungen im Unternehmen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Unterlagen zur Unterweisung zur Verfügung oder übernehmen gerne auch die gesamte Unterweisung ihrer Mitarbeiter zu allen nötigen Themen. Sind sie sich nicht sicher worüber ihre Mitarbeiter unterwiesen werden müssen, beraten wir sie hierzu gerne durch eine gemeinsame Betriebsbegehung und die Erstellung einer betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung.

Bei der allgemeinen Sicherheitsunterweisung, die sie mindestens 1x jährlich für alle Mitarbeiter durchführen müssen, bearbeiten wir beispielsweise folgende Themen:

  • Grundlagen der Unterweisung
  • Umgang mit Rauchen und Alkohol
  • Allgemeine Sicherheitsregeln (z.B. Ordnung und Sauberkeit, Sicherheitskennzeichnung etc.)
  • Erste Hilfe bei Unfällen
  • Brandschutz (Vorbeugender Brandschutz, Umgang mit dem Feuerlöscher etc.)
  • Auswahl und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
  • Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
  • Richtig Heben und Tragen
  • Leitern und Tritte

Weitere Themen werden betriebsspezifisch angepasst und können z.B. Ladungssicherung, innerbetrieblicher Transport, elektrische Gefährdungen, Umgang mit Gefahrstoffen, Hautschutz, Spezielle Maschinen und Anlagen betreffen.

Wie werden Unterweisungen richtig dokumentiert?

Zum Schutz ihrer Rechtssicherheit (z.B. im Falle von Unfällen oder Berufskrankheiten) ist es essentiell, jede Sicherheitsunterweisung zu dokumentieren. Die Dokumentation muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Name und Stellung des Unterweisenden
  • Name und Unterschrift der Unterwiesenen
  • Thema der Unterweisung
  • Datum und Uhrzeit der Unterweisung

Die Unterlagen müssen mind. 2 Jahre aufbewahrt werden, denn sie dient als Nachweis für den Unternehmer zur Erfüllung seiner Pflichten.

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Erfüllen zukünftig auch Sie ganz einfach Ihre gesetzlichen Anforderungen

Für Ihre Sicherheit als Arbeitgeber, kümmern wir uns um die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen in Ihrem Betrieb. Ganz gezielt abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Mittels Maß und Verstand. Wir wissen was bei Betriebsprüfungen gefordert wird und wir kennen die effizienteste und funktionale Umsetzung in der Praxis. Nehmen auch Sie die erfolgreiche Abkürzung für Ihren Betrieb. Jetzt unten einfach eintragen und kostenfreie und unverbindliche Erstberatung sichern. Wir unterstützen Sie regional im Allgäu und ums Allgäu herum. Ganz egal, ob Kempten, Memmingen, Landsberg, Augsburg, Füssen, Oberstdorf, Wangen, Ravensburg, Biberach oder Ulm.