Wann braucht man einen Flucht- und Rettungsplan?

Flucht- und Rettungspläne weisen zu Notausgängen und zu Standorten von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Auf ihnen werden Flucht- und Rettungswege in öffentlichen sowie gewerblichen Gebäuden in denen Mitarbeiter beschäftigt werden und Sonderbauten z.B. Altenheime, Schulen, Krankenhäusern, Versammlungsstätten wie z.B. Theater und sonstigen Objekten z.B. Flughäfen, Bahnhöfen dargestellt.

Generell schreibt §4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vor, dass der Arbeitgeber immer dann einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Dies ist zum Beispiel der Fall bei

  • unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung z.B. über Zwischengeschosse
  • einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen z.B. viel Publikumsverkehr
  • Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungen ergeben z.B. bei explosionsgefährdeten Anlagen

Wie muss ein Flucht- und Rettungsplan aussehen?


Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß, gut lesbar und farblich korrekt gestaltet sein. Sie müssen mindestens den Maßstab 1:250 und das Format A3 aufweisen und mit einer Legende und der Angabe des aktuellen Standpunkts ausgestattet sein.

Sie müssen grafische Darstellungen enthalten über:

  • den Gebäudegrundriss oder Teile davon
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Lage der Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen
  • Lage der Sammelplätze
  • Standort des Betrachters

Wo muss ein Flucht- und Rettungsplan hängen?

Flucht- und Rettungspläne müssen in den Bereichen der Arbeitsstätte in ausreichender Zahl und an geeigneten Stellen aushängen. Es ist wichtig sie auf den jeweiligen Standort des Betrachters zu beziehen und lagerichtig darzustellen. Geeignete Stellen sind z.B. zentrale Bereiche in denen sich häufier Personen aufhalten wie vor Aufzugsanlagen, in Pausenräumen, in Eingangsbereichen etc.

Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne überprüft werden?

Flucht- und Rettungspläne müssen in regelmäßigen Zeitabständen mind. alle 2 Jahre geprüft werden, um zu gewährleisten dass sie gut lesbar, verständlich und aktuell sind.

Wie erstellen wir gemeinsam ihren Flucht- und Rettungsplan?

So planen wir gemeinsam ihre Flucht:

1.
Sie nehmen Kontakt zu uns auf zum Beispiel per Telefon unter 08374-2323808 oder per E-Mail unter info@weixler-arbeitsschutz.de

2.
Sie schicken die Gebäudegrundrisse eingescannt oder fotografiert (PDF oder JPG) an info@weixler-arbeitsschutz.de

3.
Wir erstellen kostenlos Ihr individuelles und unverbindliches Angebot!

4.
Nach Auftragserteilung bekommen Sie von uns eine Auflistung aller weiteren benötigten Informationen.

5.
Wir erstellen Ihren Plan und kontrollieren die Richtigkeit vor Ort (Grundrisse sind manchmal veraltet!).

6.
Feuerwehrpläne geben wir zur Prüfung an die örtliche Feuerwehr und lassen diese freigeben.

7.
Flucht-/Rettungspläne, Bestuhlungspläne, Zimmerpläne für Hotels etc. erarbeiten wir individuell mit Ihnen ganz nach ihren Vorstellungen.

8.
Auf Wunsch kommen wir auch gerne zu Ihnen und montieren alle Pläne an den vorgesehenen Stellen.

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