Die Gefährdungsbeurteilung | WEIXLER
Was erwartet Sie hier?
✓ Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
✓ Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
✓ Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
✓ Wann muss man eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
✓ Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung?
✓ Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung anfordern
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren um Gefährdungen in ihrem
Unternehmen zum Beispiel durch Maschinen und Anlagen, Tätigkeiten, Gefahrstoffe,
Umgebungsbedingungen etc. zu erkennen und frühzeitig zu verhindern bevor Menschen zu
Schaden kommen.
Der deutsche Gesetzgeber schreibt die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
ausdrücklich vor zum Beispiel
§3 Betriebssicherheitsverordnung,
§6 Gefahrstoffverordnung,
§5 Arbeitsschutzgesetz,
§4 Biostoffverordnung.
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Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Um eine Gefährdungsbeurteilung durchführen zu können müssen gewisse Sachkenntnisse
vorliegen über die betrieblichen Abläufe und die Einschätzung der Gefährdungsfaktoren
sowie mögliche Schutzmaßnahmen. Intern kann dies durch fachkundige Personen übernommen
werden, es empfiehlt sich externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise
durch eine unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit die sie gerne in diesem Prozess begleitet.
Gerne stellen wir Ihnen Vorlagen für bestimmte Tätigkeiten und Anlagen zur Verfügung und
helfen Ihnen mit unserem geschulten Blick bei der Bewertung der Risiken und Festlegen
der Maßnahmen.
Wann muss man eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Eine Gefährdungsbeurteilung muss ab dem ersten Mitarbeiter für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen durchgeführt werden! Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes bzw. einer Tätigkeit ausreichend.
Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Grundsätzlich ist immer die Person verantwortlich, die die Durchführung einer Tätigkeit in Auftrag gibt. In der Regel ist dies der Unternehmer oder der zuständige Vorgesetzte.
Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung?
Für die Form der Gefährdungsbeurteilung gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Jedoch werden bei der Erstellung in der Regel immer die gleichen 7 Schritte befolgt:


Schritt 1: Vorbereiten
Es empfiehlt sich vor Beginn der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen eine
Gliederung festzulegen nach Arbeitsbereichen, Tätigkeiten oder Personengruppen.
Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen können Arbeitsplätze oder Tätigkeiten
zusammengefasst werden.
Schritt 2: Gefährdungen ermitteln
Neben organisatorischen Faktoren sollten folgende Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
betrachtet werden. Dies kann beispielsweise durch Betriebsbegehungen,
Personal-befragungen, Interviews oder Prozessanalysen erfolgen.
Dabei sollten folgende Faktoren betrachtet werden:
- Ergonomische Faktoren
- Mechanische Gefährdungen
- Elektrische Gefährdungen
- Gefährdungen durch Stoffe/Gefahrstoffe
- Biologische Gefährdungen
- Gefährdungen durch Brand/Explosion
- Psychische Belastungsfaktoren
- uvm.
Auch Gefährdungen durch Beschäftigte von Fremdfirmen, Leiharbeitnehmer, Besucher
oder Kunden müssen berücksichtigt werden.
Schritt 3: Gefährdungen beurteilen
Wurden die vorliegenden Gefährdungen ermittelt, müssen die Gefährdungen beurteilt werden.
Die nötigen Beurteilungsmaßstäbe müssen ermittelt und festgelegt werden, hierzu können
beispielsweise Grenz- und Richtwerte der TRGS, TRBS und ASR herangezogen werden.
So muss festgestellt werden, ob Handlungsbedarf besteht.
In diesem Rahmen muss für jedes Risiko festgestellt werden ob es vernachlässigbar,
akzeptabel oder inakzeptabel ist. Es bietet sich an die Gefährdungen in folgende
Risikokategorien einzuteilen:


Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen
Können nicht alle Gefährdungen beseitigt werden, müssen die verbleibenden Risiken
minimiert werden. Es können beispielsweise gefährliche Stoffe oder Arbeitsverfahren
durch weniger gefährliche ersetzt werden. Verbleibende Risiken müssen erst durch
technische Maßnahmen eliminiert werden, ist dies nicht möglich können organisatorische
Maßnahmen oder notfalls persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Das STOP-Prinzip
Substitution:
Gefährliche Stoffe oder Verfahren durch weniger gefährliche ersetzen.
Technische Maßnahmen:
Gefahren durch technische Lösungen minimieren.
Organisatorische Maßnahmen:
Gefahr durch organisatiorische Veränderungen und Regelungen reduzieren.
Persönliche Schutzmaßnahmen:
Schutz durch den Einsatz von PSA sicherstellen.
Schritt 5: Schutzmaßnahmen durchführen
Wir empfehlen feste Verantwortlichkeiten festzulegen, um sicherzustellen
dass die beschlossenen Maßnahmen zeitnah und zuverlässig umgesetzt werden.
So bietet es sich beispielsweise an, festen Personen Aufgaben zuzuweisen,
die sie bis zu einem festen Termin umsetzen müssen. Sorgen Sie dafür,
dass ausreichend Ressourcen und Zeit zur Verfügung stehen um die Maßnahmen umzusetzen.
Es bietet sich an, die Mitarbeiter von Anfang an einzubeziehen um die Akzeptanz zu erhöhen,
besonders wenn es um Änderungen ihrer Arbeitsplätze geht und die Mitarbeiter frühzeitig
über die neuen Schutzmaßnahmen zu informieren.
Schritt 6: Wirksamkeit prüfen
Maßnahmen festzulegen und umsetzen reicht noch nicht, es ist wichtig diese regelmäßig
auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Zunächst muss geprüft werden, ob die Schutzmaßnahmen
umgesetzt wurden und von den Mitarbeitern eingehalten werden.
Es muss darauf geachtet werden ob die Belastungen beseitigt bzw. minimiert wurden.
Wurde ein Risiko nicht ausreichend minimiert oder sind ggf. sogar neue Gefährdungen
aufgetreten muss der Prozess erneut gestartet werden und nach ausführlicher
Bewertung neue Maßnahmen festgelegt werden.
Schritt 7: Fortschreiben
Eine einmal erstellte Gefährdungsbeurteilung muss ständig überprüft und
gegebenenfalls aktualisiert werden. Sie ist als Prozess zu betrachten mit dem Ziel,
die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern.
Wir empfehlen Gefährdungsbeurteilungen mindestens alle zwei Jahre zu prüfen und bei
Bedarf zu aktualisieren.
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Christian Weixler
Weixler Agentur für Arbeitssicherheit
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