Warum müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Alle Leitern die im Betrieb verwendet werden müssen gem. BetrSichV §3 Abs. 3 und DGUV Information 208-016 regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen sicherheitstechnischen Zustand geprüft werden. Die Sicherheitshinweise müssen immer gut sichtbar angebracht sein. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass eine durch ihn beauftragte Person alle Leitern und Tritte regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand prüft.

Wie wird eine Leiter geprüft?

Der Zustand der Leiter muss zunächst per Sichtkontrolle geprüft werden, Beschädigungen an Holmen etc. können durch kurzzeitiges und vorsichtiges Besteigen der Leiter geprüft werden. Es muss ein Prüfprotokoll angefertigt werden, das mindestens folgende Punkte enthält:

Allgemeine Daten

  • Aufstiegsart
  • Werkstoff
  • Anzahl der Sprossen/Stufen
  • Leiterlänge
  • Hersteller
  • Artikel-/Typ-Nr.
  • Datum und Anschuffung
  • Name des Sachkundigen
  • Nächste Prüfung

Holme

  • Verformungen
  • Beschädigungen
  • Scharfe Kanten, Splitter etc.
  • Abnutzung
  • Schutzbehandlung bei Holz
  • Sprossen/Stufen/Plattform
  • Verformung
  • Verbindung zum Holm

Spreizsicherung

  • Befestigung
  • Funktionsfähigkeit
  • Beschädigung

Kennzeichnung

  • Betriebsanleitung (z.B. Piktogramm)

Beschlagteile

  • Beschädigung/Korrosion
  • Befestigung
  • Funktionsfähigkeit
  • Abnutzung
  • Schmierung

Trittfüße/Zwecken

  • Befestigung
  • Abnutzung/Beschädigung
  • Funktionsfähigkeit

Zubehör

  • Befestigung z.B. der Holmverlängerung, Fußverbreitung

Kontrollergebnis

  • Leiter/Tritt verwendungsfähig
  • Reparatur notwendig
  • Leiter/Tritt sofort aussondern

Vermerke

  • Leiter/Tritt überprüft am ________
  • Nächste Prüfung (Monat/Jahr)
  • Unterschrift

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Leitern und Tritte müssen mindestens einmal jährlich einer Sicht- und Funktionsprüfung durch eine sachkundige Person unterzogen werden. Die Prüffristen richten sich vor allem nach Benutzungshäufigkeit, Beanspruchung und Häufigkeit/Schwere festgestellter Mängel bei bisherigen Prüfungen. Die genauen Fristen werden aufgrund der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung festgestellt. Haben Sie Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne und erstellen für Sie ein unberbindliches, kostenloses Angebot.

Wer darf Leitern und Tritte prüfen?

Nur eine befähigte Person bzw. ein Sachkundiger darf die Prüfung von Leitern und Tritten durchführungen. Der Arbeitgeber muss die notwendigen Voraussetzungen ermitteln und festlegen, die die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden (gem. §2 BetrSichV). Liegen die unter Abschnitt 2 der BetrSichV genannten Arbeitsbedingungen z.B. schädigende Einflüsse vor, darf der Arbeitgeber mit der Prüfung nur befähigte Personen beauftragten (gem. §2 Abs. 6 BetrSichV).

Was muss bei der Unterweisung der Mitarbeiter beachtet werden?

Alle Mitarbeiter die (auch wenn es nur selten vorkommt) mit Leitern arbeiten, müssen vorab über die Gefahren und die richtigen Verhaltensweisen bei der Benutzung unterwiesen werden. Folgende Aspekte sollten auf jeden Fall Teil der Unterweisung sein:

Max. Belastung 150 kg

Max. Belastung 150 kg

Nur eine Person

Nur eine Person

Nicht hinauslehnen

Nicht hinauslehnen

Ebener und tragfähiger Untergrund

Ebener und tragfähiger Untergrund

Witterungsbedingungen beachten

Witterungsbedingungen beachten

Anlegewinkel beachten

Anlegewinkel beachten

Nur an sicheren Flächen anlegen

Nur an sicheren Flächen anlegen

Die obersten 3 Sprossen nicht besteigen

Die obersten 3 Sprossen nicht besteigen

Mind. 1 m Überstand

Mind. 1 m Überstand

Stahlspitzen auf nachgiebigem Untergrund

Stahlspitzen auf nachgiebigem Untergrund

Nicht übertreten

Nicht übertreten

Gespannte Spreiz-vorrichtung

Gespannte Spreiz-vorrichtung

Nicht als Anlegeleiter benutzen

Nicht als Anlegeleiter benutzen

Nicht übersteigen

Nicht übersteigen

Spreizsicherung einlegen

Spreizsicherung einlegen

Gerne übernehmen wir, ganz gleich ob in Kempten, Memmingen, Landsberg, Augsburg, Füssen, Oberstdorf, Wangen, Ravensburg, Biberach oder Ulm für Sie die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter, sodass alle Leitern sicher benutzt werden können und Sie Unfälle vermeiden.
Melden Sie sich unter info@weixler-arbeitsschutz.de oder telefonisch unter 08374-2323808.

Was passiert, wenn eine Leiter beschädigt ist?

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass beschädigte Leitern und Tritte der Benutzung entzogen werden und so aufbewahrt werden, dass die Weiterbenutzung ausgeschlossen wird, bis eine sachgerechte Instandsetzung stattgefunden hat. Umfangreichere Instandsetzungsarbeiten wie z.B. Einbördeln von Sprossen und Schweißarbeiten sollten von einem Fachbetrieb oder dem Hersteller vorgenommen werden. Stark beschädigte Leitern sollten nicht weiter repariert werden, sondern der Benutzung entzogen werden.

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