Prüfen von Leitern und Tritten | WEIXLER
Leitern prüfen – Absturz vermeiden!
Was erwartet Sie hier?
✓ Warum müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
✓ Wie wird eine Leiter geprüft?
✓ Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
✓ Wer darf Leitern und Tritte prüfen?
✓ Was muss bei der Unterweisung der Mitarbeiter beachtet werden?
✓ Was passiert, wenn eine Leiter beschädigt ist?
✓ Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung anfordern
Warum müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Alle Leitern die im Betrieb verwendet werden müssen gem. BetrSichV §3 Abs. 3 und DGUV Information 208-016 regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen sicherheitstechnischen Zustand geprüft werden. Die Sicherheitshinweise müssen immer gut sichtbar angebracht sein. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass eine durch ihn beauftragte Person alle Leitern und Tritte regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Wie wird eine Leiter geprüft?
Der Zustand der Leiter muss zunächst per Sichtkontrolle geprüft werden, Beschädigungen an Holmen etc. können durch kurzzeitiges und vorsichtiges Besteigen der Leiter geprüft werden. Es muss ein Prüfprotokoll angefertigt werden, das mindestens folgende Punkte enthält:
Allgemeine Daten
- Aufstiegsart
- Werkstoff
- Anzahl der Sprossen/Stufen
- Leiterlänge
- Hersteller
- Artikel-/Typ-Nr.
- Datum und Anschuffung
- Name des Sachkundigen
- Nächste Prüfung
Holme
- Verformungen
- Beschädigungen
- Scharfe Kanten, Splitter etc.
- Abnutzung
- Schutzbehandlung bei Holz
- Sprossen/Stufen/Plattform
- Verformung
- Verbindung zum Holm
Spreizsicherung
- Befestigung
- Funktionsfähigkeit
- Beschädigung
Kennzeichnung
- Betriebsanleitung (z.B. Piktogramm)
Beschlagteile
- Beschädigung/Korrosion
- Befestigung
- Funktionsfähigkeit
- Abnutzung
- Schmierung
Trittfüße/Zwecken
- Befestigung
- Abnutzung/Beschädigung
- Funktionsfähigkeit
Zubehör
- Befestigung z.B. der Holmverlängerung, Fußverbreitung
Kontrollergebnis
- Leiter/Tritt verwendungsfähig
- Reparatur notwendig
- Leiter/Tritt sofort aussondern
Vermerke
- Leiter/Tritt überprüft am ________
- Nächste Prüfung (Monat/Jahr)
- Unterschrift
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Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens einmal jährlich einer Sicht- und Funktionsprüfung durch eine sachkundige Person unterzogen werden. Die Prüffristen richten sich vor allem nach Benutzungshäufigkeit, Beanspruchung und Häufigkeit/Schwere festgestellter Mängel bei bisherigen Prüfungen. Die genauen Fristen werden aufgrund der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung festgestellt. Haben Sie Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne und erstellen für Sie ein unberbindliches, kostenloses Angebot.
Wer darf Leitern und Tritte prüfen?
Nur eine befähigte Person bzw. ein Sachkundiger darf die Prüfung von Leitern und Tritten durchführungen. Der Arbeitgeber muss die notwendigen Voraussetzungen ermitteln und festlegen, die die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden (gem. §2 BetrSichV). Liegen die unter Abschnitt 2 der BetrSichV genannten Arbeitsbedingungen z.B. schädigende Einflüsse vor, darf der Arbeitgeber mit der Prüfung nur befähigte Personen beauftragten (gem. §2 Abs. 6 BetrSichV).
Was muss bei der Unterweisung der Mitarbeiter beachtet werden?
Alle Mitarbeiter die (auch wenn es nur selten vorkommt) mit Leitern arbeiten, müssen vorab über die Gefahren und die richtigen Verhaltensweisen bei der Benutzung unterwiesen werden. Folgende Aspekte sollten auf jeden Fall Teil der Unterweisung sein:
Max. Belastung 150 kg
Nur eine Person
Nicht hinauslehnen
Ebener und tragfähiger Untergrund
Witterungsbedingungen beachten
Anlegewinkel beachten
Nur an sicheren Flächen anlegen
Die obersten 3 Sprossen nicht besteigen
Mind. 1 m Überstand
Stahlspitzen auf nachgiebigem Untergrund
Nicht übertreten
Gespannte Spreiz-vorrichtung
Nicht als Anlegeleiter benutzen
Nicht übersteigen
Spreizsicherung einlegen
Gerne übernehmen wir, ganz gleich ob in Kempten, Memmingen, Landsberg, Augsburg, Füssen, Oberstdorf, Wangen, Ravensburg, Biberach oder Ulm für Sie die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter,
sodass alle Leitern sicher benutzt werden können und Sie Unfälle vermeiden.
Melden Sie sich unter info@weixler-arbeitsschutz.de oder
telefonisch unter 08374-2323808.
Was passiert, wenn eine Leiter beschädigt ist?
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass beschädigte Leitern und Tritte der Benutzung entzogen werden und so aufbewahrt werden, dass die Weiterbenutzung ausgeschlossen wird, bis eine sachgerechte Instandsetzung stattgefunden hat. Umfangreichere Instandsetzungsarbeiten wie z.B. Einbördeln von Sprossen und Schweißarbeiten sollten von einem Fachbetrieb oder dem Hersteller vorgenommen werden. Stark beschädigte Leitern sollten nicht weiter repariert werden, sondern der Benutzung entzogen werden.
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Christian Weixler
Weixler Agentur für Arbeitssicherheit
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