Sicherheitstechnische Betreuung in Perfektion | WEIXLER
Arbeitsschutz beschreibt nicht allein die Unfallverhütung.
Selbstverständlich muss oberstes Ziel jedes Unternehmers sein,
das Leben und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen,
jedoch steht Arbeitsschutz in der heutigen Zeit für weitaus mehr. Arbeitssicherheit
bildet die Basis der Steigerung des betriebswirtschaftlichen Erfolgs eines Betriebs.
Denken Sie immer daran: Ohne ihre Mitarbeiter läuft gar nichts!
Sie sind ebenso auf ihre Mitarbeiter angewiesen wie diese auf Sie. Arbeitsunfälle und
Krankheiten verursachen auch hohe Kosten für Sie. Sie müssen die gleiche Arbeit mit
weniger Mitarbeitern erledigen, was zu Überstunden oder Produktionsausfällen führen kann.
Die darauf folgenden verzögerten Liefertermine oder Qualitätsprobleme führen nicht nur zu
unzufriedenen Kunden, sondern unweigerlich auch zu überlasteten und unzufriedenen
Mitarbeitern. Und: kranke Mitarbeiter sind teuer! Schätzungen zufolge kosten
langzeiterkrankte Mitarbeiter Sie als Arbeitgeber durchschnittlich 400 € pro Tag!
Sie brauchen noch einen Grund sich endlich um den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb
zu kümmern? Kein Problem: Gesetze, Vorschriften und Strafen bei Nichtbeachtung
dieser liefert seit 1996 der Staat in Form des
Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
Es beinhaltet verschiedene Pflichten die Sie als Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern
haben um deren physische und psychische Gesundheit zu schützen.
Jeder Betrieb der Mitarbeiter beschäftigt, ist verpflichtet die sicherheitstechnische
und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Wir bieten bedarfsorientierte und
für ihren Betrieb maßgeschneiderte Betreuung gem. ArbSchG, ASiG und DGUV V2.
Was erwartet Sie hier?
✓ Was ist eine sicherheitstechnische Betreuung?
✓ Was bedeuten Grundbetreuung und Regelbetreuung?
✓ Wer muss eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gewährleisten?
✓ Ist die sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen eine gesetzliche Forderung?
✓ Ist es Pflicht einen Betriebsarzt zu haben?
✓ Wie läuft in der Praxis die Betreuung durch WEIXLER ab?
✓ Was kostet die sicherheitstechnische Betreuung für meinen Betrieb?
✓ Woher weiß ich welche Leistungen für mein Unternehmen nötig sind?
✓ Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung anfordern
Was ist eine sicherheitstechnische Betreuung, und brauche ich das?
Was ist die sicherheitstechnische Betreuung?
Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Untersuchung ist eine gesetzlich
vorgeschriebene Maßnahme, die zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und sonstigen
arbeitsbedingten Erkrankungen beitragen soll. Wie intensiv und zeitlich umfangreich
die Betreuung ihres Unternehmens ist, hängt ab von Anzahl ihrer Mitarbeiter.
Pflicht ist sie ab dem 1. Mitarbeiter!
Modell 1:
Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Regelbetreuung in Form einer Grundbetreuung und anlassbezogenen Betreuung nötig.
Alternative Betreuung möglich.
Modell 2:
Regelbetreuung für Betriebe mit 11-49 Beschäftigten
Regelbetreuung mittels Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung notwendig.
Alternative Betreuung anwendbar.
Modell 3:
Regelbetreuung für Betriebe mit >50 Beschäftigten
Nur Regelbetreuung und betriebsspezifische Betreuung; keine alternative
Betreuung möglich.
Was bedeuten Regelbetreuung und Grundbetreuung?
Was ist die Grundbetreuung?
Aufgabenfelder:- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeiten
- Untersuchung nach Ereignissen z.B. nach Arbeitsunfällen
- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, Beschäftigten, sonst. Interessenvertretungen
- Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
- Selbstorganisation
Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft müssen hierfür mindestens 20% des Grundbetreuungsumfangs und mindestens 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigten erhalten. Zudem muss jeder Betrieb vorab seine Betreuungsgruppe in Abhängigkeit der vorherrschenden Gefährdungen im Betrieb ermitteln. Hierfür steht ihnen eine WZ-Liste der DGUV zur Verfügung unter: www.dguv.de
Was ist die Regelbetreuung?
Bei der Regelbetreuung verpflichtet der Unternehmer Fachkräfte für Arbeitssicherheit und
Betriebsärzte vertraglich, ihn und die Beschäftigten des Unternehmens im Arbeitsschutz und
Gesundheitsschutz zu unterstützen und beratend zur Seite zu stehen.
Es ist wichtig, dass der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit
das Unternehmen kennen und verstehen. Sie müssen in der Lage sein, Arbeitsplätze,
Tätigkeiten und wichtige Arbeitsabläufe zu begreifen und hinsichtlich möglicher
Gesundheits- und Arbeitsgefahren zu beurteilen.
So kann das Fachpersonal die Gefahrenpotentiale erkennen und mit geeigneten
Methoden und Maßnahmen dagegen steuern.
Bei besonderen Anlässen wie beispielsweise der Anschaffung neuer Maschinen oder der
Entwicklung neuer Arbeitsverfahren kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der
Betriebsarzt zusätzlich hinzugezogen werden.
Der Betriebsarzt muss zusätzlich die
arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen, die Versicherten beraten und deren
Gesundheitszustand beurteilen.
Wer muss eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gewährleisten?
Wer trägt die Verantwortung?
Grundsätzlich ist jeder Beschäftigte eines Betriebes verpflichtet, sich aktiv am
Arbeitsschutz zu beteiligen. Jedoch trägt die Verantwortung
für die Planung und Umsetzung des Arbeitsschutzes der Unternehmer.
Die Pflichten der Führungskräfte und Mitarbeiter beschränken sich darauf,
den Unternehmer zu unterstützen. Die Beschäftigten müssen immer die Unterweisungen und
Vorgaben der Führungskräfte befolgen und so zum Schutz der eigenen Sicherheit
und Gesundheit beitragen. Sie müssen beispielsweise dem Vorgesetzen Situationen oder
Mängel melden, die eine erhebliche Gefahr für Sicherheit und Gesundheit darstellen.
Die grundlegenden Pflichten im Arbeitsschutz kann der Unternehmer nicht übertragen,
er ist dafür verantwortlich die Umsetzung der Arbeitsschutzpflichten regelmäßig zu
kontrollieren. Er muss dafür sorgen, dass erforderliche Mittel z.B. geeignete
Arbeitsmittel oder
persönliche Schutzausrüstung
bereitgestellt werden.
Einige Pflichten können jedoch sehr wohl auf Mitarbeiter und Führungskräfte übertragen
werden, beispielsweise können Führungskräfte oder Meister einzelner Abteilung dafür
verantwortlich sein Ersthelfer auszubilden oder ihre Beschäftigten zu unterweisen.
Im Tagesgeschäft gestaltet es sich oft nahezu unmöglich für vielbeschäftigte Unternehmer
die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu prüfen. Deshalb empfiehlt es sich hier
verantwortliche Personen zu bestellen
wie z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit die die Kontrolle dieser Vorgaben prüft und
dem Unternehmer Bericht erstattet. Auch wir als externe Dienstleister, können diese
Aufgabe in ihrem Betrieb im Allgäu, ganz egal, ob Kempten, Memmingen, Landsberg, Augsburg, Füssen, Oberstdorf, Wangen, Ravensburg, Biberach oder Ulm übernehmen.
Ist die sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen eine gesetzliche Forderung?
Welches Gesetz gibt das vor?
Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt muss eine sicherheitstechnische und
betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. Die Aufgaben der mit der Wahrnehmung
dieser Betreuung zu beauftragenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
sind im Arbeitssicherheitsgesetz ASiG
(§3 Aufgaben der Betriebsärzte
und
§6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit) geregelt.
Diese Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz werden zusätzlich in der
Unfallverhütungsvorschrift
DGUV V2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
konkretisiert.
Die Art und der Umfang der Betreuung, werden auf die Betriebsgröße je nach Anzahl
der Beschäftigten abgestimmt.
Mehr hierzu lesen Sie hier:
Was ist eine sicherheitstechnische Betreuung – und brauche ich das?
Ist es Pflicht einen Betriebsarzt zu haben?
Brauche ich einen Betriebsarzt?
Ja! Hier hilft ein Blick in das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) das die Rechtsgrundlage
für die Tätigkeiten des Betriebsarztes bildet. Auch die Unfallverhütungsvorschrift
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der DGUV V2, die Verordnung zur
arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind hier
relevant.
Diese rechtlichen Vorgaben geben klar die Arbeitgeberpflicht zur Bestellung eines
Betriebsarztes vor. Das heißt jeder Unternehmer ist verpflichtet,
sich von einem Betriebsarzt bei allen Fragen des Arbeitsschutzes beraten zu lassen.
Die medizinische Arbeitsschutzbetreuung ist also für jedes Unternehmen Pflicht,
das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt.
Der Unternehmer kann wählen, ob er den Betriebsarzt fest anstellt einen
freiberuflichen Arzt nebenberuflich einstellt oder auf einen externen medizinischen
Dienst zurückgreift. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einem geeigneten
Betriebsarzt oder stellen Ihnen je nach Betriebsgröße einen unserer
Partner-Betriebsärzte zur Verfügung.
Lesen Sie gerne mehr über die Aufgaben und Pflichten eines Betriebsarztes
Wie läuft in der Praxis eine Betreuung durch WEIXLER ab?
Wie gehen wir bei ihnen vor Ort vor?
Nach unserem Erstkontakt beispielsweise über ein unverbindliches und kostenloses
Telefonat, oder ihre Kontaktaufnahme per E-Mail, kommen wir gerne zu einem
kostenlosen Beratungsgespräch in ihr Unternehmen.
Unsere oberste Priorität ist es, zu verstehen welche Ansprüche Sie an uns stellen
und wie wir Ihnen helfen können um das bestmögliche Ziel zu erreichen und eine
bedarfsorientierte, individuelle Betreuung sicherzustellen. Um ihr Unternehmen,
ihre Tätigkeiten und ihre Arbeitsabläufe also vollständig zu begreifen, ist es uns
wichtig beim ersten Termin direkt eine gemeinsame Betriebsbegehung mit ihren
verantwortlichen Mitarbeitern oder ihnen als Unternehmer zu machen.
Dabei gehen wir gemeinsam durch alle Bereiche ihres Unternehmens und können uns
so direkt einen Überblick über mögliche Schwerpunkte machen und ihren Betrieb,
sowie einige Mitarbeiter kennen lernen.
Betriebsbegehungen sind eines der wichtigsten Kernelemente im
Arbeitsschutz und dienen der Feststellung, ob und inwieweit die geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen und -Regeln und auch der Stand der Sicherheitstechnik und
des Gesundheitsschutzes eingehalten werden. Dabei berücksichtigen wir sämtliche
arbeitsbedingten Gefährdungs- und Belastungsfaktoren z.B.
- Mechanische Gefährdungen
- Elektrische Gefährdungen
- Chemische Gefährdungen
- Biologische Gefährdungen
- Brand- und Explosionsgefahren
- Thermische Gefährdungen durch Hitze und Kälte
- Physikalische Gefährdungen z.B. durch Lärm, Vibration, Strahlung
- Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen z.B. Klima, Beleuchtung
- Physische Belastungen, Arbeitsschwere
- Psychische Belastung (separate Aufnahme)
Auf Wunsch erhalten sie von uns gerne ein Begehungsprotokoll nach der Erstbegehung. Die Betriebsbegehung ist auch ein wichtiger Bestandteil der vom §5 des Arbeitsschutzgesetzes geforderten Gefährdungsbeurteilung. Aus der Begehung ergeben sich in der Regel Kernthemen für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen, womit bereits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan wurde.
Wie geht es weiter nach der Erstbegehung?
Das weitere Vorgehen hängt sehr stark von ihren individuellen Anforderungen und
Wünschen ab. Wir arbeiten eng mit den Verantwortlichen vor Ort und den Mitarbeitern
zusammen, um alle von Anfang an in den folgenden Prozess zu einem funktionieren
Arbeitsschutzsystem im Unternehmen einzubeziehen. Praktikabler Arbeitsschutz steht
für uns an erster Stelle, wir sind regelmäßig bei Ihnen vor Ort und stehen telefonisch
oder per E-Mail immer für ihre Fragen zur Verfügung. Wir sehen uns als Partner an ihrer
Seite um ihr Unternehmen auf ein neues Level im Arbeitsschutz zu heben.
- Arbeitsmedizinische Beratung
- Sicherheitstechnische Betreuung gem. DGUV V2
- Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen
- Regelmäßige gemeinsame Begehungen der Betriebsstätte
- Vorbereitung der Unterweisungsanlagen und Durchführung von Unterweisungen
- Durchführung von orientierenden Messungen z.B. Beleuchtung, Lärm, Klima
- Erstellung / Unterstützung technischer Dokumentationen z.B. Checklisten, Unfallstatistiken, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis etc.
- Ursachenermittlung und Abteilung von Maßnahmen nach Arbeitsunfällen
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Unterstützung bei der Auditvorbereitung und am Tag des Audits
Warum Weixler? Sie kümmern sich um Ihren Erfolg und um Ihr Business! Und mit unserer Hilfe, setzen Sie die rechtlichen Anforderungen mit bestmöglicher Effizienz und mit geringstmöglichem Kostenaufwand um. mehr Zeit
mehr Sicherheit
zufriedene Mitarbeiter
höhere Produktivität
weniger Arbeitsunfälle
Weixler | Arbeitssicherheit in Perfektion | Kontaktieren Sie uns jetzt! HIER Kontakt aufnehmen
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Was kostet die sicherheitstechnische Betreuung für meinen Betrieb?
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Kosten für die Betreuung sind am Ende so individuell wie unsere Kunden.
Sie hängen ab von:
- Ihren individuellen Wünschen und Ansprüchen an uns
- Ihrer Mitarbeiteranzahl
- Dem monatlich aufgewendeten Stundenkontigent durch uns
Wichtig zu wissen: Für jede von uns erbrachte Leistung erhalten sie vorab ein Angebot. Daher haben Sie den vollen Überblick über die Kosten die auf Sie zukommen. Wir machen nichts ohne ihre Zustimmung und legen Wert auf vollständige Kostentransparenz!
Woher weiß ich welche Leistungen für mein Unternehmen nötig sind?
Wie können Sie das herausfinden?
Wir finden bei unserem Erstgespräch und bei der ersten Begehung gemeinsam heraus,
was ihr Unternehmen braucht um Rechtssicherheit im Arbeitsschutz zu erlangen.
Ab dem ersten Tag sind wir ihr Partner und helfen Ihnen mit unserer Fachkunde und
Erfahrung das Beste Vorgehen für Ihr Unternehmen herauszufinden und zu priorisieren
welche Punkte sofort umgesetzt werden müssen und welche Projekte in welchem Zeitfenster
zu realisieren sind.
Ihr Unternehmen ist mit keinem anderen vergleichbar,
deshalb legen wir höchsten Wert auf
individuelle, bedarfsorientierte und einzigartige Betreuung
unserer Kunden!
Sie möchten Sicherheit in allen Bereichen? Schnell und Effizient - Ohne sich selbst kümmern zu müssen?
Erfüllen zukünftig auch Sie ganz einfach Ihre gesetzlichen Anforderungen
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Christian Weixler
Weixler Agentur für Arbeitssicherheit
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