Feuerlöscherprüfung | WEIXLER
Im Brandfall bereit sein – Feuerlöscher instand halten!
Warum sollten Feuerlöscher geprüft werden?
Feuerlöscher retten im Ernstfall Leben, daher schreibt der Gesetzgeber in der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ vor, dass Feuerlöscher spätestens nach zwei Jahren durch eine befähigte Person geprüft werden müssen. Dies ist nötig, damit im Ernstfall die Funktionsfähigkeit gewährleistet werden kann. Feuerlöscher können aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr funktionsfähig sein z.B.
Äußere Witterungseinflüsse
Temperaturschwankungen
Nicht korrekter Transport
Sonneneinstrahlung
Unsachgemäße Lagerung
Chemische Belastungen
Falsche Benutzung
Mechanische Einflüsse
- Äußere Witterungseinflüsse
- Nicht korrekter Transport
- Unsachgemäße Lagerung
- Falsche Benutzung durch Mitarbeiter
- Temperaturschwankungen
- Sonneneinstrahlung
- Chemische Belastungen
- Mechanische Einflüsse
Wie oft muss man einen Feuerlöscher prüfen lassen?
Feuerlöscher müssen nach folgenden Anlässen bzw. in diesen Zeitabständen geprüft werden:
Direkt nach Nutzung
Direkt nach Nutzung/Auslösung des Feuerlöschers ➔ Nachfüllen und Prüfen
Nach zwei Jahren
Nach zwei Jahren ➔ Wartung und Funktionsprüfung
Nach 10 Jahren
Nach 10 Jahren ➔ Festigkeitsprüfung bzw. Druckprüfung
Nach 20 bis 25 Jahren
Nach 20 bis 25 Jahren ➔ Entsorgung des Feuerlöschers
Wie läuft eine Feuerlöscherprüfung ab?
Zum Wartungsumfang einer Feuerlöscherprüfung gehören unter anderem folgende Schritte:
- Sichtprüfung des Feuerlöschers auf allgemeinen Zustand und Sauberkeit
- Überprüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Lesbarkeit der Beschriftung
- Prüfung der Armaturen, Schläuche und Sicherungen
- Kontrolle der angegebenen Prüffristen
- Prüfung des Schutzanstriches
- Kontrolle der Kunststoffteile (Brüche, Risse, Verformungen…)
- Kontrolle der Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
- Kontrolle des Gewichts/Volumens
- Prüfung von Gewindeanschlüssen
- Prüfung des Löschmittels
- Kontrolle auf Korrosionserscheinungen
- Prüfung von Dichtungen
- Funktionsbereitschaft wiederherstellen
- Feuerlöschhalterung prüfen
- Prüfplakette anbringen
- Arbeiten dokumentieren
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Wer darf Feuerlöscher prüfen und instand setzen?
Feuerlöscher dürfen nur durch eine befähigte Person geprüft werden und durch eine
sachkundige Person gem. DIN 14406 Teil 4 instand gehalten werden.
Ein Sachkundiger zur Instandhaltung von Feuerlöschern muss nicht nur die persönliche
Zuverlässigkeit besitzen, sondern auch mit den notwendigen Rechtsvorschriften vertraut sein.
Zudem muss er eine mindestens 3 Monate lange Ausbildung und seine praktische Erfahrung
nachweisen können. Diesen Kenntnisstand muss er regelmäßig auffrischen.
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Christian Weixler
Weixler Agentur für Arbeitssicherheit
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