Ihr externer Gefahrgutbeauftragter | WEIXLER
Als ihr externer Gefahrgutbeauftragter erfüllen wir sicher und effizient die gesetzlichen Verpflichtungen. Sie haben ihren persönlichen, festen Ansprechpartner der sie zuverlässig berät. Zudem bieten wir volle Kostentransparenz und Kostensicherheit und schützen Sie mit einem frischen Blick auf ihr Unternehmen vor den Gefahren der Betriebsblindheit.
Was erwartet Sie hier?
✓ Was ist der Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut?
✓ Was regelt das ADR?
✓ Welche Gefahrklassen gibt es?
✓ Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen?
✓ Wer kann Gefahrgutbeauftragter werden?
✓ Was sind die Aufgaben eines externen Gefahrgutbeauftragten?
✓ Interner vs. externer Gefahrgutbeauftragter
✓ Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung anfordern
Was ist der Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut?
Beim Thema Transport von gefährlichen Stoffen passiert es häufig, dass die Begriffe „Gefahrstoff“ und „Gefahrgut“ synonym verwendet werden. Dies ist leider ein Irrtum, die beiden Begriffe müssen strikt voneinander getrennt werden. Worin die Unterschiede liegen wird im Folgenden kurz erläutert.
Gefahrstoff
Gefahrstoffe sind Gemische, Stoffe und Erzeugnisse die gefährliche Eigenschaften
besitzen bzw. sich negativ auf Mensch und Umwelt auswirken können.
Das sind z.B. umweltgefährdende, entzündliche oder chronisch schädliche Stoffe.
Dazu zählen auch Stoffe denen ein Grenzwert zugewiesen werden kann und
Gemische/Erzeugnisse die die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) erfüllen.
Zu den Gefahrstoffen zählen auch solche, bei deren Herstellung explosive oder
gefährliche Stoffe entstehen. Die Grundlage für die Stoffdefinition liefert die
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Gefahrstoffe können auch im Alltag vorkommen z.B.
- Ethanol
- Nikotin
- Schwefelsäure
- Kraftstoffe z.B. Benzin
- Holzstaub
- Ozon
Gefahrgut
Gefahrgüter sind Stoffe die im Zusammenhang mit einem Transport oder der Beförderung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Ordnung und das Leben sowie die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen (gem. §2 Gefahrgutfördergesetz).
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Was regelt das ADR?
Das ADR ist das Basisregelwerk zum sicheren internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Dort wird sowohl die private als auch die gewerbliche Beförderung von Gefahrgut geregelt. ADR ist die Abkürzung für den französischen Titel „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“. Beschlossen wurde es 1957 in Genf und tragt 1968 in Kraft. In diesem Übereinkommen regeln die 50 ADR Mitgliedsstaaten alle Bereiche, die für die sichere Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße relevant sind z.B.
- Klassifizierung
- Verpackung
- Kennzeichnung
- Dokumentation uvm.
Alle gefährlichen Güter werden gem. der Gefahrgutklassifizierung der Vereinten
Nationen in neun Gefahrgutklassen unterteilt. Jeder einzelnen Gefahrenklasse werden
die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zugeschrieben. Auch die Menge und die Art
des Transport werden festgelegt.
Das Regelwerk definiert auch die ordnungsgemäße
Kennzeichnung der Gefahrgüter (Bezettelung).
Außerdem regelt das ADR die zu
zahlenden Bußgelder im Falle einer Nichtbeachtung der festgelegten Regelungen.
So kostet beispielsweise das nicht mitführen der Bescheinigung über Basis- oder
Aufbaukurs des LKW-Fahrers zu einer Geldbuße von 500€, das Nichtbeachten des
Rauchverbots rund 250€ und das Fehlen der orangenen Tafel 300€.
Welche Gefahrklassen gibt es?
Klasse1 | Explosive Stoffe
Klasse 4 | Feste, entzündbare Stoffe
Klasse 7 | Radioaktive Substanzen
Klasse 2 | Gase und gasförmige Stoffe
Klasse 5 | Entzündend wirkende Stoffe
Klasse 8 | Ätzende Substanzen
Klasse 3 | entzündbare, flüssige Stoffe
Klasse 6 | Giftige Stoffe
Klasse 9 | Alle weiteren Stoffe
die beim Transport gefährlich werden können, aber keiner der vorhergehenden Klassen zugeordnet werden können z.B. Asbest
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Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen?
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und
ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung zugewiesen sind, muss ein
Gefahrgutbeauftragter bestellt werden (gem. §1 Abs. 1 GBV).
Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gilt nicht, wenn
- sich die Tätigkeit auf freigestellte Beförderung gefährlicher Güter beschränkt
- die Beförderung lediglich in begrenzten Mengen erfolgt
- die Beförderung im Kalenderjahr auf max. 50 Tonnen netto gefährlicher Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben erfolgt
- lediglich Verpackungen, Großpackmittel oder Tanks hergestellt werden
- gefährliche Güter lediglich empfangen werden
- das Unternehmen lediglich Auftraggeber des Absenders ist und max. 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr befördert werden
Wer kann Gefahrgutbeauftragter werden?
Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten gem. §1 Abs. 2 GBV kann von einem
Mitarbeiter des Unternehmens, einer externen Person oder vom Inhaber des Betriebes
übernommen werden.
Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber
eines für den entsprechenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist.
Dieser kann von der Industrie- und Handelskammer nach Absolvieren eines speziellen
Grundlehrgangs und bestandener Prüfung ausgestellt werden. Er gilt 5 Jahre und kann
durch einen Ergänzungslehrgang verlängert werden.
Was sind die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten?
Der Gefahrgutbeauftragte muss nach Mitteln und Wegen suchen und Maßnahmen veranlassen,
die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgut und des jeweiligen
Verkehrsträgers vereinfachen. Er muss über seine Tätigkeiten Aufzeichnungen führen
und diese 5 Jahre lang aufbewahren und der zuständigen Überwachungsbehörde zur
Prüfung vorlegen.
Zudem hat ein Gefahrgutbeauftragter folgende Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und Abläufe im Unternehmen
- Anzeige von Mängeln und Fehlern, die die Sicherheit der Beförderung beeinträchtigen können
- Beratung des Unternehmens bei allen Fragen im Zusammenhang mit Gefahrgutbeförderung
- Erstellung eines Gefahrgutjahresberichts
- Erstellung eines Unfallberichts im Falle eines Unfalls mit Gefahrgut
- Überblick über den Stand der Schulungen und Unterweisungen behalten
- Schulungsnachweis auf Verlangen der Behörde vorlegen
Warum ein externer Gefahrgutbeauftragter?
In der Regel steht der Gefahrgutbeauftragte dem Unternehmen nur beratend zur Seite.
Interne Gefahrgutbeauftragte sind meist Angestellte, die zusätzlich andere Aufgaben
im Unternehmen erfüllen. Doch auch mit dem erweiterten Aufgabenfeld im Unternehmen
sind die Kosten für Mitarbeiter, die zum Gefahrgutbeauftragten qualifiziert sind,
höher als für die Bestellung externer Gefahrgutbeauftragter.
Die Weiterbildung zum Gefahrgutbeauftragten bei der IHK kostet ca. 1000,00 €,
doch die laufenden Kosten durch Beschäftigung der Spezialisten im Unternehmen
summieren sich. Zudem übernehmen Gefahrgutbeauftragte ein persönliches Haftungsrisiko,
weshalb zusätzlich eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen
werden sollte. Interne Mitarbeiter sind hierfür nicht immer bereit dieses Risiko
auf sich zu nehmen.
Als ihr externer Gefahrgutbeauftragter erfüllen wir sicher und
effizient die gesetzlichen Verpflichtungen. Sie haben ihren persönlichen,
festen Ansprechpartner der sie zuverlässig berät. Zudem bieten wir volle Kostentransparenz
und Kostensicherheit und schützen Sie mit einem frischen Blick auf ihr Unternehmen
vor den Gefahren der Betriebsblindheit.
Haben Sie Interesse ihre Verantwortung in unsere
Hände zu legen melden Sie sich gerne telefonisch unter 08374-2323808 oder schreiben
Sie uns eine E-Mail an info@weixler-arbeitsschutz.de. Wir unterstützen Sie regional im Allgäu, ganz egal, ob Kempten, Memmingen, Landsberg, Augsburg, Füssen, Oberstdorf, Wangen, Ravensburg, Biberach oder Ulm.
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Christian Weixler
Weixler Agentur für Arbeitssicherheit
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