Warum müssen Brandschutztüren geprüft werden?

Die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes (LBO) schreibt vor, auf welche Art und Weise Brandschutztüren und -tore eingebaut und geprüft werden müssen. Ebenso sind hierbei Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT) entsprechen. Verfügen sie über eine Gebäudebrandversicherung, schreibt diese ggf. ebenfalls Regeln und Richtlinien vor. Die Grundlagen zur Einrichtung und Überprüfung beschreibt die ASR A1.7 und die ArbStättV §4 Abs. 3. Versäumen sie den ordnungsgemäßen Einbau und die regelmäßige Prüfung von Brandschutztüren, droht im Schadensfall die Haftung des Gebäudebetreibers für Personen- und Sachschäden.

Wie häufig müssen Brandschutztüren geprüft werden?

Grundsätzlich müssen Brandschutztüren und -tore einmal jährlich auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion geprüft werden. Im Normalfall können sie die Wartungshinweise der mitgelieferten Wartungsanleitung des Herstellers entnehmen. Die Wartung muss dokumentiert werden, hier lohnt sie die Nutzung eines Prüfbuchs.

Brandschutztür WEIXLER

Wer darf die Überprüfung durchführen?

Brandschutztüren und -tore dürfen nur von einer befähigten Person zur Prüfung von Brandschutztüren geprüft werden. Um den Status einer befähigten Person zu erreichen, brauchen sie eine relevante Ausbildung und einschlägige Berufserfahrung. Nach Erwerb eines Zertifikats können sie vom Arbeitgeber beauftragt werden, die Brandschutztüren zu prüfen. Wir prüfen sehr gerne Ihre Brandschutztüren und -tore im Allgäuer Raum (Kempten, Memmingen, Landsberg, Augsburg, Füssen, Oberstdorf, Wangen, Ravensburg, Biberach, Ulm) für Sie, wenn Sie nicht über die notwendige Fachkunde verfügen.

Welche Wartungstätigkeiten müssen durchgeführt werden?

Bei der Durchführung der Prüfung muss besonders auf folgende Punkte genau geachtet werden:

  • Allgemeiner Zustand der Brandschutztür/-tor
  • Vorhandensein von Beschilderung und Prüfzeugnis
  • Sichtkontrolle von Türflügel und -rahmen auf mechanische und Oberflächenschäden
  • Prüfung der Befestigungsschrauben der Schlösser auf festzen Sitz
  • Türbandbefestigung überprüfen, ggf. Befestigungsschrauben nachziehen
  • Befestigung am Türflügel und -rahmen prüfen
  • Überprüfen aller Funktionen z.B. selbsttätiges Schließen
  • Prüfung der Feststellanlagen
  • Gängigkeit der Beschlagteile
  • Fetten der beweglichen Teile
  • Spalt zwischen Flügel und Blendrahmen
  • Überprüfen der Dichtungen zwischen Flügelrahmen und Blendrahmen
  • ggf. Nachbessern oder Auswechseln der Dichtstoffe bzw. Dichtprofile
  • ggf. beschädigte Dichtbänder mit PVC austauschen
  • Überprüfen des Glases durch Sichtkontrolle z.B. auf Sprünge

Wie muss die Instandhaltung dokumentiert werden?

Die Wartung oder Instandhaltung muss verpflichtend dokumentiert ewrden (gem. Anhang B DIN 14677). Sie muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Beschreibung der Lage der Feststellanlage im Gebäude
  • Das Abnahmeprotokoll
  • Bauaufsichtliche Zulassung
  • Wartungsanleitung
  • Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis der Instandhaltungsmaßnahmen

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