Was sind Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen?

Eine Hubarbeitsbühne ist ein Gerät mit einer Aufenthaltsbühne und einem hydraulischen bzw. elektromechanischen Antrieb. Es ist eine Arbeitsplattform mit einem eigenen Ein- und Ausstieg, meist im Bodenbereich. Die Bühnen arbeiten mit unterschiedlicher Mechanik je nach Zielsetzung, z. B. über einen bewegbaren Arm, eine Scherenkonstruktion oder einen senkrechten Mast. Bühnen mit ausschließlich vertikaler Bewegung nennt man Hebebühnen.

hubarbeitsbuehne

Was bedeutet DGUV 308 008 Grundsatz bei der Nutzung einer Hubarbeitsbühne?


Der DGUV Grundsatz 308 008 beschäftigt sich mit der Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen. Inhalte sind z.B.:

Rechtliche Grundlagen

Betrieb

Aufbau, Funktion, Einsatz

Prüfung

Unfallgeschehen

Sondereinsätze

Praktische Ausbildung

Qualifikation der Ausbilder

Benötige ich für die Nutzung einer Hubarbeitsbühne eine Ausbildung bzw. Hubarbeitsbühnenschein?

Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen dürfen laut Betriebssicherheitsverordnung nur von Personen bedient werden, die dazu geeignet, darin unterwiesen und vom Arbeitgeber beauftragt sind, da die Benutzung solcher Arbeitsmittel mit potentiell großen Gefährdungen für Bediener und andere Personen verbunden ist.

Das Ziel einer Hubarbeitsbühnenschulung ist es, den Teilnehmern das sichere Bedienen und Manövrieren von Hubarbeitsbühnen beizubringen. Die Schulung soll ihnen das nötige Wissen und die Fähigkeiten vermitteln, um Unfälle und Gefahren zu vermeiden und effizient und sicher arbeiten zu können. Dies umfasst unter anderem das richtige Ein- und Ausfahren der Bühne, das korrekte Anlegen von Sicherheitsgurten, das sichere Bedienen der Steuerungsknöpfe und das Verhalten in Notfallsituationen. Am Ende der Schulung sollen die Teilnehmer in der Lage sein, die Hubarbeitsbühne fachgerecht zu bedienen und ihre Arbeit sicher auszuführen.

Wer ist nach DGUV Vorschrift 1 berechtigt einen Hubarbeitsbühnenführerschein zu erwerben?

Voraussetzungen | Hebebühnen Führerschein


Personen die den Hubarbeitsbühnenführerschein erwerben möchten, müssen mindestens 18 Jahre alt und körperlich geeignet sein. Dabei gibt es eine Ausnahme für Auszubildende: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auch eine Hubarbeitsbühne bedienen, sofern dies für die berufliche Ausbildung erforderlich ist. Dies darf jedoch nur unter ständiger fachlicher Aufsicht geschehen. Der Aufsichtsführende sollte vom Unternehmer schriftlich beauftragt sein.

Die körperliche Eignung wird durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Es werden u.a. folgende gesundheitliche Merkmale geprüft:

  • Ausreichende Sehschärfe und räumliches Sehen
  • Ausreichendes Hörvermögen
  • Gute Reaktionsfähigkeit
  • Ausreichende Körperbeweglichkeit

Zudem müssen Bediener über die nötige geistige und charakterliche Reife verfügen und ein Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge haben. Es sollten ausschließlich zuverlässige und verantwortungsbewusste Personen für die Ausbildung ausgewählt werden.

Welche Kenntnisse werden mir bei dem Hebebühnen- und Arbeitsbühnenführerschein vermitteln?

Hubarbeitsbühnen Schulung von WEIXLER richtet sich an alle Personen, die zukünftig Hubarbeitsbühnen bedienen sollen. Die Schulung vermittelt den Teilnehmern wichtige Sicherheitsmaßnahmen und -richtlinien im Umgang mit Hubarbeitsbühnen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

Sie lernen, wie sie Hubarbeitsbühnen sicher manövrieren, korrekt bedienen und nutzen können, um ihre Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. Nutzen Sie unsere Expertise. Mit uns sind Sie arbeitssicher unterwegs – für ein gutes Gefühl bei der Arbeit.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bühnen
  • Einweisung, Sicht- und Funktionsprüfung
  • Betrieb, Übernahme und Transport der Bühne
  • Aufstellung und Inbetriebnahme am Arbeitsort
  • Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsermittlung und Praxiseinsatz
  • Unfallsimulation mit verschiedenen Notablassmöglichkeiten
  • Sondereinsätze und Unfallgeschehen
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
  • Verantwortung von Unternehmer, Bediener und Verleiher
  • Praktische Fahrübungen
  • Praktische Abschlussprüfung
  • Theoretische Abschlussprüfung

Gesetzliche Grundlagen | Hubsteiger Ausbildung:

Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung DGUV Vorschrift 1 DGUV Grundsatz 308-008 DGUV Regel 100-500


Wo erhalte ich eine Schulung / Unterweisung für die Benutzung von Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen?

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