Wann muss ein Feuerwehrplan erstellt werden?

Feuerwehrpläne sind Hilfsmittel für die Einsatzkräfte der Feuerwehr um sich schnell an der Einsatzstelle orientieren und informieren zu können. Grundlage hierfür bildet die DIN 14095. Grundsätzlich sind Feuerwehrpläne für alle besonderen Objekte sinnvoll bzw. erforderlich. Bei den folgenden Gebäuden sind Feuerwehrpläne aber bauordnungsrechtlich mehrheitlich zwingend erforderlich:



  • In Industriebauten mit einer Gesamtgrundfläche aller Brandabschnitte-/bekämpfungsabschnitte > 2000 qm
  • In Beherbergungsstätten mit > 60 Gastbetten
  • In Hochhäusern
  • In Schulen
  • In Verkaufsstätten mit > 2000 qm Verkaufsraumfläche
  • In Versammlungsstätten mit > 200 Personen in Versammlungsräumen
  • In Kunststofflagern mit > 200 m3 Sekundärstoffen
  • In Lagern für wassergefährdende Stoffe
  • In Krankenhäusern

Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?


Feuerwehrpläne müssen von fachlich qualifizierten Personen erstellt werden. Diese sollten in den Bereichen

  • baulicher, anlagentechnischer, abwehrender Brandschutz
  • Gefahrstoffe
  • Arbeitsschutz

über ausreichend Sachkunde verfügen.

Haben Sie noch Fragen? Gerne beraten wir Sie individuell über Ihre Möglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Feuerwehrplan WEIXLER

Was muss ein Feuerwehrplan enthalten?

Ein Feuerwehrplan sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Allgemeine Informationen über das Objekt
  • Übersichtsplan
  • Geschossplan/Geschosspläne
  • Sonderpläne z.B. Umgebungs-, Detail- und Abwasserpläne
  • Zusätzliche Erläuterungen in Textform
  • Legende zur Erläuterung der Darstellungen und unten rechts ein Plankopf

Der Feuerwehrplan sollte auf weißem Papier im Hochformat A4 oder im Querformat A3 gedrukt werden und gegen Nässe und Verschmutzung geschützt werden. Die Geschosspläne sind in einem einheitlichen Maßstab darzustellen und ein Raster von 10 m haben.
Zudem muss ein Nordpfeil vorhanden sein und die Hauptzufahrt/der Hauptzungang sollte sich am unteren Rand des Plans befinden.

Wie oft müssen Feuerwehrpläne aktualisiert werden?

Es ist wichtig Feuerwehrpläne immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Feuerwehrplan muss mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person geprüft werden, das kann zum Beispiel ein Brandschutzbeauftrager mit feuerwehrtechnischer Zusatzausbildung sein.

Wie erstellen wir ihre Feuerwehrpläne?

1.
Sie nehmen Kontakt zu uns auf zum Beispiel per Telefon unter 08374-2323808 oder per E-Mail unter info@weixler-arbeitsschutz.de

2.
Sie schicken die Gebäudegrundrisse eingescannt oder fotografiert (PDF oder JPG) an info@weixler-arbeitsschutz.de

3.
Wir erstellen kostenlos Ihr individuelles und unverbindliches Angebot!

4.
Wir setzen uns für sie mit allen Beteiligten in Verbindung!

5.
Die zuständige Feuerwehr und der Auftraggeber erhalten von uns einen Vorabzug im PDF-Format zur Freigabe.

6.
Nach der Freigabe wird der Plan nach Vorgabe der örtlichen Feuerwehr geliefert.

7.
Unsere Feuerwehrpläne bestehen aus einem schriftlichen Teil, einem Objektplan/Lageplan und die jeweiligen Geschosspläne.

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