Warum müssen Absetzcontainer und Abrollbehälter geprüft werden?

Die DGUV-Regal 114-010 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung schreibt die regelmäßige Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern/Abrollcontainern vor.

Wer darf die Überprüfung durchführen?

Die Behälter und Container dürfen nur durch Personen geprüft werden, die die nötige Sachkunde nachweisen können. Sie müssen einen Lehrgang durchlaufen der mindestens die folgenden Inhalte vermittelt:

  • Kennzeichnung von Kipp- und Absetzbehältern
  • Unterschiedliche Ausführungen von Bau- und Ausrüstungsvorschriften (Anschlagpunkte, Abdeckungen, bewegliche Teile, Tragmittel)
  • Sicherung
  • Sicherer Betrieb
  • Aufgaben und Pflichten
  • Häufig auftretende Schäden an Behältern
  • Dokumentation der Prüfung

Wie häufig müssen Absetzcontainer und Abrollbehälter geprüft werden?

Die austauschbaren Behälter und Container müssen generell nach Bedarf, aber mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person auf den betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Welche Punkte müssen unbedingt geprüft werden?

Mägen an folgenden Punkten können potenziell gefährlich werden und müssen bei der Prüfung von Absetzbehältern und Abrollcontainern unbedingt geprüft werden:

  • Kennzeichnung
  • Gesamtzustand
  • Schweißnähte
  • Aufnahmebügel/Seilhaken
  • Verriegelungsösen
  • Ladungssicherung
  • Deckel/Türen
  • Verschlüsse/Griffe
  • Aufstiege
  • Rollen
  • Kennzeichnung z.B. Fabrikschild
  • ggf. CE-Kennzeichnung


Die Instandhaltungsmaßnahmen und Prüfungen müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden.

Sie möchten Sicherheit in allen Bereichen? Schnell und Effizient - Ohne sich selbst kümmern zu müssen?

Erfüllen zukünftig auch Sie ganz einfach Ihre gesetzlichen Anforderungen

Für Ihre Sicherheit als Arbeitgeber, kümmern wir uns um die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen in Ihrem Betrieb. Ganz gezielt abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Mittels Maß und Verstand. Wir wissen was bei Betriebsprüfungen gefordert wird und wir kennen die effizienteste und funktionale Umsetzung in der Praxis. Wählen auch Sie den direkten Weg zum Erfolg! Jetzt unten einfach eintragen und kostenfreie und unverbindliche Erstberatung im Allgäu (Kempten, Memmingen, Landsberg, Augsburg, Füssen, Oberstdorf, Wangen, Ravensburg, Biberach oder Ulm) sichern.