Warum sollten Hubwagen geprüft werden?

Die DGUV Vorschrift 68 besagt, dass auch nicht motorbetriebene Hubwagen als Flurförderfahrzeuge anzusehen sind. Deshalb müssen auch diese regelmäßig auf Mängel geprüft werden. Der Bediener muss arbeitstäglich Sichtprüfungen durchführen, das heißt den Hubwagen vor Arbeitsbeginn auf augenscheinliche Mängel prüfen. Stellt er hierbei Mängel fest, muss er diese umgehend seinem Vorgesetzten melden und den Hubwagen nicht benutzen bis der Mangel behoben ist. Spätestens nach einem Jahr müssen die Hubwagen durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Wer darf Hubwagen prüfen?

Generell darf die Prüfung eines Hubwagens nur durch eine sachkundige Person durchgeführt werden. Diese Person muss,

  • objektiv sein
  • unbeeinflusst von wirtschaftlichen bzw. betrieblichen Einflüssen sein
  • ausreichend fachliche Qualifikationen und Erfahrung besitzen
  • ausreichend technische Kenntnisse haben
  • die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen

Häufig findet sich keine geeignete sachkundige Person im Unternehmen, in diesem Fall bietet es sich an einen externen Anbieter zu beauftragen. Die Prüfung kann in ihrem Betrieb vor Ort durchgeführt werden.


Wie oft müssen Hubwagen geprüft werden?

Da handbetätigte Hubwagen als Flurförderzeuge angesehen werden, müssen diese mindestens 1x jährlich geprüft werden.

Was wird bei der Inspektion von Hubwagen geprüft?


Gemäß FEM 4.004 wird zwischen einer kleinen und großen Prüfung bei Hubwagen unterschieden. Die kleine Prüfung sollte alle 500-600 Betriebsstunden stattfinden, hierbei müssen Gabeln, Bolzen, Fahrgestell und Ketten geprüft werden.

Die große Prüfung findet in der Regel jährlich statt (ca. alle 2000-2400 Betriebsstunden). Hierbei werden folgende Punkte geprüft:

  • Prüfung der Gelenke, Bolzen und Verschraubungen
  • Prüfung der Radlager auf Leichtgängigkeit
  • Prüfung der Lenkung auf Leichtgängigkeit
  • Sichtprüfung der Schweißnähte
  • Prüfung der Bremsen
  • Prüfung der Hydraulikanlage auf Dichtigkeit bei Nennlast
  • Das mit der Nennlast hochgefahrene Lastaufnahmemittel darf sich in 5 Minuten um nicht mehr als 40 mm unbeabsichtigt senken
  • Allgemeine Sichtprüfung auf Verschleiß und unsachgemäße Veränderungen

Die Ergebnisse müssen schriftlich festgehalten werden und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Zudem muss der geprüfte Hubwagen mit einer Prüfplakette gekennzeichnet werden. In dem Prüfnachweis sollten folgende Informationen enthalten sein:

  • Datum und Umfang der Prüfung
  • Name und Anschrift der prüfenden Person
  • Ergebnis der Prüfung inkl. festgestellter Mängel
  • Evtl. Bedenken des Prüfers bzgl. der weiteren Inbetriebnahme des Flurförderzeugs
  • Angaben über erforderliche Nachprüfungen
  • Eventuelle Beseitigung von Mängeln

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