Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter?

Professionalle Sicherheitsbeauftragte können Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz deutlich reduzieren. Sie sind in der Lage, potenzielle Gefahren zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Verringerung des Risikos zu ergreifen. Sie verfügen über das Wissen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation maßgeblich zu verbessern. Sie verstehen die Forderungen des Gesetzgebers und können Ihre Kollegen praxisnah sensibilisieren.

Das sind die Kernaufgaben von Sicherheitsbeauftragten

  • Vorbild sein hinsichtlich des Arbeitsschutzes
  • Ansprechpartner vor Ort für die Kollegen
  • Erkennen von sicherheitstechnischen Problemen und Mängel am Arbeitsplatz
  • Teilnahme an Betriebsbegehungen
  • Beteiligung an Untersuchen von Unfall- und Berufskrankheiten
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Informiert zum sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen
  • Kümmert sich um neue Mitarbeiter
  • Gibt Anstöße zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit
sicherheitsbeauftragte aufgaben

Braucht mein Unternehmen Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1?

Laut DGUV Vorschrift 1 müssen Betriebe mit über 20 Mitarbeitern mindestens einen Sicherheitsbeauftragten (abgekürzt SiBe) bestellen. In größeren Betrieben sind, je nach Struktur und Gefährdungslage, mehrere Sicherheitsbeauftragte erforderlich!


1. Bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren

Je mehr potenzielle Gefährdungen identifiziert werden, desto eher braucht man für einzelne Bereiche eigene Sicherheitsbeauftragte


2. Anzahl der Beschäftigten

Grundsätzlich muss ab 21 Beschäftigten mind. ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden
Ab 50 Beschäftigten mind. zwei Sicherheitsbeauftragte
In größeren Betrieben sind je nach Gefährdungslage entsprechend mehr Sicherheitsbeauftragte erforderlich
Betriebliche Gefährdungstypen sind in drei Gruppen eingeteilt: hohe, mittlere und niedrige Gefährdung


3. Räumliche Nähe

Der SiBe als Ansprechpartner muss erreichbar sein
Bei räumlich getrennten Betriebsteilen können weiter Sicherheitsbeauftragte nötig sein
In Betrieben >20 MA sollte zur Unterstützung der Leitung vor Ort immer ein eigner SiBe bestellt werden


4. Zeitliche Nähe

Betrifft besonders Unternehmen im Schichtbetrieb
Es sollte gewährleistet sein, dass pro Schicht immer ein Sicherheitsbeauftragter anwesend ist


5. Fachliche Nähe

Sicherheitsbeauftragte sollten Tätigkeiten im jeweiligen Arbeitsbereich einschätzen können
Sie müssen mit den Beschäftigten kommunizieren können (keine sprachliche Barriere)



Grundsätzlich muss ab 21 Beschäftigten im Unternehmen mindestens ein Sicherheitsbeauftragter oder eine Sicherheitsbeauftragte bestellt werden.



Wer darf Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen sein?

Grundsätzlich sind keine fachlichen Vorkenntnisse erforderlich um Sicherheitsbeauftragter zu werden.

Das nötige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten werden im Rahmen der Schulung vermittelt. Wichtig ist es, Mitarbeiter für die Schulung auszuwählen, die grundsätzlich längerfristig Teil des Unternehmens sind oder bleiben werden.

Aushilfen und temporäre Arbeitskräfte eigenen sich daher weniger. Zudem sollte immer ein SiBe im Betrieb/Bereich vor Ort sein, daher eigenen sich auch Teilzeitkräfte oder Mitarbeiter im Home Office nicht für diese Rolle.

Um die Kompetenz aufrechtzuerhalten, sollte alle 3-5 Jahre eine Weiterbildung stattfinden.


Es eignen sich also besonders Mitarbeiter die:

  • Vollzeit arbeiten
  • Interesse an der Rolle zeigen
  • Hohes Verantwortungsbewusstsein zeigen
  • Gute Kommunikationsfähigkeiten besitzen

Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)


Grundlage:
§§5 – 11 ASiG DGUV Vorschrift 2

Bestellung:
Hauptamtliche Ausführung der Tätigkeit, interne oder externe Person

Verantwortung:
Kann für sein Handeln haftbar gemacht werden

Aufgaben:
Berät AG zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, Unterrichtungspflichten gegenüber Betriebs- und Personalrat

Qualifikation:
Sicherheitstechnische Fachkunde erforderlich z.B. Ingenieur, Techniker, Meister

Ausbildung:
Mehrjährige Ausbildung

Anzahl:
1 SiFa ist Pflicht für alle Betriebe. Sonderfall für Kleinbetriebe

Sicherheitsbeauftragter (SiBe)


Grundlage:
§22 SGB VII DGUV Vorschrift 1

Bestellung:
Interne Person Ehrenamtlich neben der üblichen Beschäftigung

Verantwortung:
Beratungsfunktion, keine Eigenverantwortung

Aufgaben:
Unterstützt AG bei Arbeitsschutzmaßnahmen in seinem Arbeitsbereich

Qualifikation:
Jeder Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung kann SiBe werden

Ausbildung:
Berufliche Weiterbildung als Präsenz- oder Onlinekurs

Anzahl:
Mind. 1 SiBe ist Pflicht für Betriebe mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten

Inhalte der Ausbildung (SiBe)

Welche Inhalte werden in der Ausbildung Sicherheitsbeauftragter vermittelt und wie lange dauert die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?

Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten erstreckt sich über zwei Tage und behandelt eine Vielzahl an Themen zum Beispiel:

  • Gesetzliche Unfallversicherung, Vorschriften, Regeln
  • Arbeitsunfälle aus der Praxis, Fallbeispiele
  • Die verschiedenen Gefährdungsfaktoren
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Gefährdungen ermitteln
  • Ergonomie
  • Elektrischer Strom
  • Erste Hilfe, Brandschutz, Gefahrstoffe
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Psychische Belastungen und Lärmschutz
  • Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
  • Rollenverständnis, Aufgaben, Verantwortung, Bestellung
  • Erkennen von Gefährdungen und Ableiten der erforderlichen Maßnahmen

Welche Vorteile hat eine Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten mit WEIXLER?


WEIXLER hilft Ihnen von Kempten über Memmingen, Landsberg, Augsburg, Füssen, Oberstdorf, Wangen, Ravensburg, Biberach bis Ulm dabei, den Stand ihres Unternehmens richtig zu bewerten und eine rechtskonforme Arbeitsschutzorganisaiton aufzubauen. Mit unserer Schulung zum Sicherheitsbeauftragten erhalten Ihre Mitarbeiter eine umfangreiche Ausbildung über alle relevanten Themen mit Beispielen aus der Praxis.


Zudem bieten wir:

  • Praxisorientierte Schulung mit vielen Beispielen aus unserer Berufserfahrung
  • Flexibel wählbare Schulungstermine
  • Ausbildung vor Ort in Ihrem Unternehmen – wir kommen zu Ihnen!
  • Kleine Gruppen zur optimalen Wissensvermittlung
  • Vollständige Schulungsunterlagen
  • Qualifizierte Schulungsleiter
  • Kosteneffizient und zielorientiert
  • KEINE Reisezeit der Mitarbeiter
  • Professionell und immer auf neuestem Stand
  • Interessante, praxisnahe Schulungen
  • Softgetränke und Kaffee vor Ort für alle Teilnehmer
  • Kein langweiliges Theorie-Geplapper

Gesetzliche Grundlagen | Ausbildung Sicherheitsbeauftragter:

ArbSchG/ ASIG/ BetrSichV SGB VII ArbStättV/ ASR DGUV Vorschriften/ Regeln/ Informationen Weiterführende gesetzliche Grundlagen im Arbeitsschutz


Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung anfordern

Fortbildungen wurden bisher von Mitarbeitern als langweilig und unnötig empfunden? Dann sind Sie gespannt was Sie für Feedback nach einer WEIXLER Schulung bekommen! Sie benötigten externe sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Das professionelle Team von WEIXLER betreut auch Ihren Betrieb