Gefahrstoffmanagement | WEIXLER
Achtung! Gefährlich! Ein Totenkopfsymbol oder eine rot umrandete Flamme vermitteln Menschen sofort, dass sie es mit einem gefährlichen Stoff zu tun haben. Welche Regeln gibt es im Umgang mit diesen im Unternehmen zu beachten?
Was erwartet Sie hier?
✓ Warum ist Gefahrstoffmanagement wichtig für Sie?
✓ Was schreibt die Gefahrstoffverordnung vor?
✓ Welche Pflichten ergeben sich für Sie als Arbeitgeber?
✓ Welche Gefährlichkeitsmerkmale müssen beachtet werden?
✓ Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis?
✓ Was ist ein Sicherheitsdatenblatt?
✓ Wie erstellt man eine Betriebsanweisung?
✓ Wie finde ich die passende persönliche Schutzausrüstung?
✓ Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung anfordern
Warum ist Gefahrstoffmanagement wichtig für Sie?
WEIXLER | Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen!
Beschäftigte kommen in ihrem Arbeitsalltag immer wieder mit Gefahrstoffen in
Kontakt – egal ob in Industrie, Handel, Handwerksbetrieb oder Arztpraxis.
Diese Stoffe haben gefährliche Eigenschaften, sie sind beispielsweise explosionsgefährlich,
gesundheitsgefährdend, hochgiftig oder umweltschädlich. Sie können ohne die richtigen
Schutzmaßnahmen zu ernsthaften, chronischen oder tödlichen Erkrankungen der Mitarbeiter,
Bränden und Explosionen oder regelrechten Umweltkatastrophen führen.
Deshalb ist ein gut organisiertes Gefahrstoffmanagement für alle Betriebe in denen
mit Gefahrstoffen hantiert wird absolut unerlässlich. Der richtige Umgang mit
Gefahrstoffen wird seit 2005 in der Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV)
geregelt.
Sie sind also auch rechtlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter und die Umwelt vor
schädlichen Stoffen zu schützen. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie alles Wichtige
über die Gefahrstoffverordnung.
Was schreibt die Gefahrstoffverordnung vor?
Die Gefahrstoffverordnung regelt den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen in
Unternehmen und legt umfassende Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Arbeiten und
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fest. Sie legt zudem Maßnahmen zur Regelung, Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische fest.
Regelungen:
Gefahrstoffe müssen richtig eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
Beschränkungen:
Die Verwendung von Gefahrstoffen und deren Zubereitung und Erzeugnisse sind mi
Sinne des Arbeitsschutzes zu beschränken.
Maßnahmen:
Es müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden,
um mögliche Gefahrenquellen zu reduzieren.
Auch das Inverkehrbringen gefährlicher Substanzen wird in der Gefahrstoffverordnung geregelt.
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Welche Pflichten ergeben sich für Sie als Arbeitgeber?
Sie als Arbeitgeber sind Normadressat der Gefahrstoffverordnung.
Sie müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem.
§5 ArbSchG
zunächst beurteilen,
ob ihre Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten Gefahrstoffen ausgesetzt sind.
Ist dies der Fall, müssen alle von den Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen beurteilt
und mit geeigneten Maßnahmen beschränkt bzw. verhindert werden.
Achtung:
Diese Beurteilung darf nur durch eine geeignete, fachkundige Person erfolgen!
Hierfür gibt es Gefahrstoffbeauftragte, die eine Ausbildung hierzu durchlaufen haben
um die notwendige Fachkunde nachweisen zu können. Haben sie selber keinen
Gefahrstoffbeauftragten im Unternehmen stellen wir Ihnen gerne eine Fachkraft zur
Verfügung. Sie können sich hierbei zusätzlich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit
oder dem Betriebsarzt unterstützen lassen.
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung und die Beurteilung durch den Gefahrstoffbeauftragten,
dass sich weder Stoff noch Arbeitsverfahren substituieren lassen haben Sie als
Arbeitgeber die Pflicht, die Gefährdungen für ihre Mitarbeiter auf ein Minimum zu
reduzieren. Dieser Pflicht müssen Sie gemäß dem Minimierungsgebot nachkommen.
STOP Prinzip:
Gemäß dem „STOP-Prinzip“ müssen sie anschließend in folgender, absteigender
Reihenfolge Maßnahmen ergreifen:
S = Substition:
Ersetzen des Gefahrstoffes oder des Arbeitsverfahrens
T = Technische Maßnahmen:
Schutzmaßnahmen technischer Art an der Gefahrenquelle z.B. angemessene Be- und Entlüftung,
Einhausung, Absaugung
O = Organisatorische Maßnahmen:
Angemessene Unterweisung, Begrenzung der Expositionsdauer oder -häufigkeit
P = Persönliche Maßnahmen:
Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung z.B. Atemschutz
Beispiel: Bevor Sie ihren Mitarbeitern zum Schutz vor giftigen Dämpfen Atemschutzmasken zur Verfügung stellen, müssen sie zunächst prüfen ob sie die Dämpfe auch durch technische Maßnahmen z.B. eine Absaugung minimieren können. Die Wirksamkeit der von Ihnen getroffenen Maßnahmen müssen sie regelmäßig prüfen. Sollten gewisse Maßnahmen nicht so wirken wie erwartet, ist es ihre Pflicht weiter Maßnahmen festzulegen und auch diese regelmäßig zu prüfen.
STOP Prinzip:
Gemäß dem „STOP-Prinzip“ müssen sie anschließend in folgender, absteigender
Reihenfolge Maßnahmen ergreifen:
S = Substition:
Ersetzen des Gefahrstoffes oder des Arbeitsverfahrens
T = Technische Maßnahmen:
Schutzmaßnahmen technischer Art an der Gefahrenquelle z.B. angemessene Be- und Entlüftung,
Einhausung, Absaugung
O = Organisatorische Maßnahmen:
Angemessene Unterweisung, Begrenzung der Expositionsdauer oder -häufigkeit
P = Persönliche Maßnahmen:
Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung z.B. Atemschutz
Beispiel: Bevor Sie ihren Mitarbeitern zum Schutz vor giftigen Dämpfen Atemschutzmasken zur Verfügung stellen, müssen sie zunächst prüfen ob sie die Dämpfe auch durch technische Maßnahmen z.B. eine Absaugung minimieren können. Die Wirksamkeit der von Ihnen getroffenen Maßnahmen müssen sie regelmäßig prüfen. Sollten gewisse Maßnahmen nicht so wirken wie erwartet, ist es ihre Pflicht weiter Maßnahmen festzulegen und auch diese regelmäßig zu prüfen.
Welche Gefährlichkeitsmerkmale müssen beachtet werden?
Da es viele verschiedene Gefahrstoffe gibt, die ganz unterschiedliche negative, gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Eigenschaften haben ist es wichtig zunächst festzustellen, welche Merkmale einen Stoff gefährlich machen.
Grob kann man Gefahrstoffe in die folgenden Kategorien einteilen:
Explosionsgefährlich
Substanzen, die ohne Einwirkung von Sauerstoff explodieren können.
Entzündbar
Stoffe oder Gemische die beim Kontakt mit anderen brennbaren Zubereitungen/Stoffen die Brandgefahr erhöhen oder bereits entstandene Brände verstärken.
Brandfördernd
Stoffe oder Gemische die beim Kontakt mit anderen brennbaren Zubereitungen/Stoffen die Brandgefahr erhöhen oder bereits entstandene Brände verstärken.
Ätzend
Stoffe oder Gemische die durch den direkten Kontakt lebendes Gewebe z.B. Haut zerstören bzw. verätzen können.
Giftig
Stoffe, Zubereitungen oder Material das schon in geringen Mengen chronische/akute Gesundheitsschäden auslösen kann.
Gesundheitsgefährdend
Stoffe, die beim Verschlucken, Einatmen oder durch Aufnahme über die Haut beim Menschen akute/chronische Gesundheitsschäden hervorrufen können.
Umweltgefährdend
Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt einen schädigenden Einfluss auf diese haben oder diesen später herbeiführen können.
Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis?
Es ist Ihre Pflicht als Unternehmer alle im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe zu
erfassen und die Mitarbeiter darüber zu informieren bzw. diese ordnungsgemäß im
Umgang mit diesen zu unterweisen. Um hier nicht den Überblick zu verlieren,
immer auf dem neuesten Stand zu sein und seinen rechtlichen Verpflichtungen
gem.
§6 Abs. 12 GefStoffV,
TRGS 400 Punkt 5.8,
ChemG etc. nachzukommen ist das
Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses ein wichtiger Bestandteil ihres
Gefahrstoffmanagements.
Inhalte:
Folgende Angaben müssen in ihrem Gefahrstoffkataster mindestens enthalten sein:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs
- Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu gefährlichen Eigenschaften
- Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen
- Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein könnten
Wir empfehlen zusätzlich:
- Verweis auf das Speicherort des Sicherheitsdatenblattes und der Betriebsanweisung
- H-Sätze und P-Sätze
- Wassergefährdungsklasse
- Lagerklasse
- UN-Nummer, Transportklasse und Verpackungsgruppe
Das Gefahrstoffverzeichnis ist eine perfekte Möglichkeit um so einfach wie möglich
alle Informationen über ihre Gefahrstoffe zusammenzufassen.
Daher empfehlen wir so viele relevante Informationen wie möglich aus den
Sicherheitsdatenblättern hier unterzubringen.
Zusätzlich können sie direkt über Links auf die Speicherorte von
Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung verweisen um diese so einfach
wie möglich zu finden.
Das Erstellen des Verzeichnisses, der Betriebsanweisungen und das Lesen der
Sicherheitsdatenblätter kann für Laien sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.
Wir erstellen Ihnen gerne alle nötigen Dokumente und ihr individuelles Verzeichnis
gemäß ihren inhaltlichen Wünschen.
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Was ist ein Sicherheitsdatenblatt?
Sicherheitsdatenblätter müssen vom Hersteller bzw. Inverkehrbringer eines
Gefahrstoffs erstellt werden und enthalten die grundsätzlichen Hinweise für den
sicheren Umgang und die Gesundheits- und Umweltgefahren der Stoffe.
Der Unternehmer bzw. der Gefahrstoffmanager muss sicherstellen, dass für alle
verwendeten Gefahrstoffe im Unternehmen das aktuelle Sicherheitsdatenblatt
verwendet wird. Wie schon erwähnt, bildet das Sicherheitsdatenblatt die Grundlage
für ihr Gefahrstoffverzeichnis.
Fehlen Ihnen Sicherheitsdatenblätter können sie diese normalerweise problemlos
beim Hersteller anfragen.
Was ist eine Betriebsanweisung?
Auch die Erstellung einer Betriebsanweisung ist ein wichtiger Punkt der
Gefahrstoffverordnung. Gemäß
§14 GefStoffV
müssen Sie als Arbeitgeber sicherstellen,
dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung zur Verfügung steht.
Diese leitet sich aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung und den Angaben im
Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes ab.
Eine Betriebsanweisung muss mindestens folgende Punkte erhalten:
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. Schutzausrüstung)
- Verhalten im Gefahrenfall und Angaben zum Fluchtweg
- Erste Hilfe und Angaben zum Ersthelfer
- Entsorgungshinweise
Anhand dieser Betriebsanweisungen können Sie ihre Mitarbeiter schnell und einfach an ihrem Arbeitsplatz über die Gefahren durch die Gefahrstoffe mit denen sie arbeiten unterweisen. Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung aller Betriebsanweisungen und unterstützen Sie auf Wunsch im Allgäu und um das Allgäu herum (Kempten, Memmingen, Landsberg, Augsburg, Füssen, Oberstdorf, Wangen, Ravensburg, Biberach oder Ulm) bei der Unterweisung ihrer Mitarbeiter.
Wie finde ich die passende persönliche Schutzausrüstung?
Persönliche Schutzausrüstung muss immer je nach Einsatzort und Tätigkeit ausgewählt werden. Die Auswahl hängt davon ab ob Gefahrstoffe eingeatmet werden, ob ein direkter Kontakt mit Haut oder Augen möglich ist oder eine andere Gefährdung besteht. Um ihre Mitarbeiter bestmöglich vor den Gesundheitsgefahren durch gefährliche Stoffe zu schützen stehen Ihnen verschiedene Bestandteile der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung.
Augenschutz
Schutzbrillen schützen die Augen vor Funkenflug oder Spritzern durch Chemikalien. Hier müssen sie die Brille jedoch sehr gewissenhaft nach Einsatzgebiet auswählen: beim Umgang mit Chemikalien wählen sie spezielle Chemikalienschutzbrillen etc.
Atemschutz
Atemschutzmasken bieten ihren Beschäftigten Schutz vor Gasen und Partikeln. Achten Sie darauf je nach Belastung die geeignete Filterklasse auszuwählen.
Gehörschutz
Um das Gehör ihrer Mitarbeiter zu schützen können Sie aus Gehörschutzstöpseln, Kapselgehörschutz, Bügelgehörschutz oder einer speziell angepassten Otoplastik wählen. Ab einer Lärmbelastung von 85 dB(A) besteht die Pflicht, ihren Mitarbeitern Gehörschutz zur Verfügung zu stellen.
Handschutz
Die Hände und die Haut der Mitarbeiter müssen vor direktem Kontakt mit Chemikalien oder sonstigen gefährlichen Stoffen geschützt werden. Je nach Art der Tätigkeit können die Schutzhandschuhe auch vor Schnittgefährdungen oder thermischen Gefahren schützen.
Hautschutz
Die Haut und Hände können auch durch spezielle Hautschutzmittel vor gefährlichen Stoffen geschützt werden. Sie sind verpflichtet einen Hautschutzplan an den Waschgelegenheiten auszuhängen und die dort aufgeführten Produkte zur Hautreinigung und -pflege bereitzustellen.
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