Fettbrandlöscher

Diese Feuerlöscher sind geeignet für Gaststätten, Großküchen und ähnliche Betriebe. Sie können auch in Privathaushalten genutzt werden, in denen oft Fritteusen oder Ähnliches genutzt werden. Hier bieten die Fettbrandlöscher optimalen Schutz im Brandfall. Die Feuerlöscher sind nach aktueller Norm DIN EN 3-7 anerkannt, besitzen das Qualitätsmerkmal CE und die Zulassung für die Seefahrt nach Richtlinie 96/98 EC. Zudem eignen sie sich auch für Brände der Brandklasse A. 

 

Heimlich F 3 He-4
237,00 EUR
inkl. 19% MwSt. zzgl. Versand
Heimlich F 6 He-4
260,00 EUR
inkl. 19% MwSt. zzgl. Versand
1 bis 2 (von insgesamt 2)
Beschreibung
Das Löschmittel Heim-EX-2 wirkt stark imprägnierend und verhindert so ein Wiederaufflammen. Auch lässt es sich von beinahe allen Materialien schadlos entfernen. Er wird nebelförmig ausgebracht, hat eine überdurchschnittlich große Flächendeckung und bietet zusätzlich eine erhöhte Sicherheit beim Anspritzen von elektrischen Anlagen (bis 1000V / Mindestabstand 1 m). 
Zudem deckt es die brennende Fettoberfläche komplett zu und macht es so möglich den Brand innerhalb weniger Sekunden zu löschen. Er bildet eine mehrere Zentimeter dicke sauerstoffabschottende Schicht, die die Rückentzündung des heißen Fettes verhindert. Das Löschmittel Fett-EX ist für den Einsatz im Frostbereich geeignet und verteilt sich fein auf dem brennenden Speisefett bzw. -öl und bildet dort durch eine chemische Reaktion eine gasdichte und geschlossene Schaumdecke, die das Feuer erstickt. Es entsteht ein idealer Kühleffekt durch den Rückzündungen verhindert werden. 


Standardmäßig sind alle Feuerlöscher mit Wand- und Schlauchhaltern ausgestattet. 
 

Besondere Merkmale
  • jederzeit abstellbarer Löschmittelstrahl durch das Hebelventil
  • sehr guter Korrosionsschutz durch hochwertige Innenbeschichtung
  • hochwertige Rohmaterialien sorgen für eine hohe Leistung und Zuverlässigkeit
  • geeignet für Brandklassen A - B -F 
  • entsprechen dem neuesten Stand der Technik
 


Instandhaltung
  • Prüfung durch eine befähigte Person mind. alle 2 Jahre inkl. Zubehörteile
  • Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung nach 10 Jahren + gesonderte Dokumentation