Allgemeines
Obwohl Hubarbeitsbühnen die sicherste Methode sind in der Höhe zu arbeiten, ereignen sich durch sie doch viele Unfälle. Laut der Berufsgenossenschaft ereignen sich 85 Prozent dieser Unfälle durch Fehlbedienung und unsachgemäße Handhabung. Durch den DGUV Grundsatz 308-008 werden klare Ausbildungsgrundsätze für den Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgegeben. Personen die diese Ausbildung nicht durchlaufen haben, dürfen nicht mit Hubarbeitsbühnen arbeiten. Diese Grundausbildung vermittelt das Fachwissen, um Hubarbeitsbühnen sicher bedienen zu können.
Gesetzliche Grundlagen
Dieses Seminar wird nach den gültigen autonomen und gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung sind dies die DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008, DGUV Information 208-019, internationale Norm ISO 18878 und die Grundsätze der Weixler Agentur für Arbeitssicherheit.
Seminarinhalte
- Rechtliche Grundlagen und Verantwortung
- Geltende Regelwerke
- Bedienungsanleitung und Sicherheitsregeln der Hersteller
- Betriebsanweisung
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Faktoren die die Stabilität der Arbeitsbühne beeinflussen
- Arbeitsplatz- und Umgebungsinspektion
- Risiken, Gefahren und ihre Vermeidung
- Rechtliche Grundlagen
- Regeln der Technik
- Allgemeine Kenntnis und Zweck
- Funktion der Bedienungselemente und Notfalleinrichtungen
- Sicheres Fahren mit der Arbeitsbühne
- Transport von Lasten
- Gebrauch einer Arbeitsbühne mit Störung
- Sichern der Arbeitsbühne vor unautorisiertem Gebrauch
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
- Verantwortung von Unternehmer, Bediener und Verleiher
- Vielfältige praktische Übungen
- Theoretische Abschlussprüfung
- Praktische Fahrübungen
- Praktische Abschlussprüfung
Zielgruppe
Personen die als Bediener für Hubarbeitsbühnen vorgesehen sind.
Seminarabschluss
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein detailliertes Seminarprotokoll der Weixler Agentur für Arbeitssicherheit, den Fahrausweis und das Zertifikat.
Voraussetzungen
- Sie sind mind. 18 Jahre alt
- Sie verfügen über die nötige körperliche und geistige Eignung