Warum ist Gefahrstoffmanagement wichtig für Sie?

WEIXLER | Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen!

Beschäftigte kommen in ihrem Arbeitsalltag immer wieder mit Gefahrstoffen in Kontakt – egal ob in Industrie, Handel, Handwerksbetrieb oder Arztpraxis. Diese Stoffe haben gefährliche Eigenschaften, sie sind beispielsweise explosionsgefährlich, gesundheitsgefährdend, hochgiftig oder umweltschädlich. Sie können ohne die richtigen Schutzmaßnahmen zu ernsthaften, chronischen oder tödlichen Erkrankungen der Mitarbeiter, Bränden und Explosionen oder regelrechten Umweltkatastrophen führen.

Deshalb ist ein gut organisiertes Gefahrstoffmanagement für alle Betriebe in denen mit Gefahrstoffen hantiert wird absolut unerlässlich. Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen wird seit 2005 in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Sie sind also auch rechtlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter und die Umwelt vor schädlichen Stoffen zu schützen. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie alles Wichtige über die Gefahrstoffverordnung.

Was schreibt die Gefahrstoffverordnung vor?

Die Gefahrstoffverordnung regelt den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen in Unternehmen und legt umfassende Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Arbeiten und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fest. Sie legt zudem Maßnahmen zur Regelung, Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische fest.

Regelungen: Gefahrstoffe müssen richtig eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

Beschränkungen: Die Verwendung von Gefahrstoffen und deren Zubereitung und Erzeugnisse sind mi Sinne des Arbeitsschutzes zu beschränken.

Maßnahmen: Es müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, um mögliche Gefahrenquellen zu reduzieren.

Auch das Inverkehrbringen gefährlicher Substanzen wird in der Gefahrstoffverordnung geregelt.

Welche Pflichten ergeben sich für Sie als Arbeitgeber?

Sie als Arbeitgeber sind Normadressat der Gefahrstoffverordnung. Sie müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. §5 ArbSchG zunächst beurteilen, ob ihre Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Ist dies der Fall, müssen alle von den Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen beurteilt und mit geeigneten Maßnahmen beschränkt bzw. verhindert werden.

Achtung:

Diese Beurteilung darf nur durch eine geeignete, fachkundige Person erfolgen! Hierfür gibt es Gefahrstoffbeauftragte, die eine Ausbildung hierzu durchlaufen haben um die notwendige Fachkunde nachweisen zu können. Haben sie selber keinen Gefahrstoffbeauftragten im Unternehmen stellen wir Ihnen gerne eine Fachkraft zur Verfügung. Sie können sich hierbei zusätzlich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt unterstützen lassen.

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung und die Beurteilung durch den Gefahrstoffbeauftragten, dass sich weder Stoff noch Arbeitsverfahren substituieren lassen haben Sie als Arbeitgeber die Pflicht, die Gefährdungen für ihre Mitarbeiter auf ein Minimum zu reduzieren. Dieser Pflicht müssen Sie gemäß dem Minimierungsgebot nachkommen.

Welche Gefährlichkeitsmerkmale müssen beachtet werden?

Da es viele verschiedene Gefahrstoffe gibt, die ganz unterschiedliche negative, gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Eigenschaften haben ist es wichtig zunächst festzustellen, welche Merkmale einen Stoff gefährlich machen.


Grob kann man Gefahrstoffe in die folgenden Kategorien einteilen:

Explosionsgefährlich

Explosionsgefährlich

Substanzen, die ohne Einwirkung von Sauerstoff explodieren können.

Entzündbar

Entzündbar

Stoffe oder Gemische die beim Kontakt mit anderen brennbaren Zubereitungen/Stoffen die Brandgefahr erhöhen oder bereits entstandene Brände verstärken.

Brandfördernd

Brandfördernd

Stoffe oder Gemische die beim Kontakt mit anderen brennbaren Zubereitungen/Stoffen die Brandgefahr erhöhen oder bereits entstandene Brände verstärken.

Ätzend

Ätzend

Stoffe oder Gemische die durch den direkten Kontakt lebendes Gewebe z.B. Haut zerstören bzw. verätzen können.

Giftig

Giftig

Stoffe, Zubereitungen oder Material das schon in geringen Mengen chronische/akute Gesundheitsschäden auslösen kann.

Gesundheitsgefährdend

Gesundheitsgefährdend

Stoffe, die beim Verschlucken, Einatmen oder durch Aufnahme über die Haut beim Menschen akute/chronische Gesundheitsschäden hervorrufen können.

Umweltgefährdend

Umweltgefährdend

Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt einen schädigenden Einfluss auf diese haben oder diesen später herbeiführen können.

Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis?

Es ist Ihre Pflicht als Unternehmer alle im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe zu erfassen und die Mitarbeiter darüber zu informieren bzw. diese ordnungsgemäß im Umgang mit diesen zu unterweisen. Um hier nicht den Überblick zu verlieren, immer auf dem neuesten Stand zu sein und seinen rechtlichen Verpflichtungen gem.
§6 Abs. 12 GefStoffV, TRGS 400 Punkt 5.8,
ChemG etc. nachzukommen ist das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses ein wichtiger Bestandteil ihres Gefahrstoffmanagements.

Inhalte:

Folgende Angaben müssen in ihrem Gefahrstoffkataster mindestens enthalten sein:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffs
  • Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu gefährlichen Eigenschaften
  • Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen
  • Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein könnten

Wir empfehlen zusätzlich:

  • Verweis auf das Speicherort des Sicherheitsdatenblattes und der Betriebsanweisung
  • H-Sätze und P-Sätze
  • Wassergefährdungsklasse
  • Lagerklasse
  • UN-Nummer, Transportklasse und Verpackungsgruppe

Das Gefahrstoffverzeichnis ist eine perfekte Möglichkeit um so einfach wie möglich alle Informationen über ihre Gefahrstoffe zusammenzufassen. Daher empfehlen wir so viele relevante Informationen wie möglich aus den Sicherheitsdatenblättern hier unterzubringen. Zusätzlich können sie direkt über Links auf die Speicherorte von Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung verweisen um diese so einfach wie möglich zu finden.

Das Erstellen des Verzeichnisses, der Betriebsanweisungen und das Lesen der Sicherheitsdatenblätter kann für Laien sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Wir erstellen Ihnen gerne alle nötigen Dokumente und ihr individuelles Verzeichnis gemäß ihren inhaltlichen Wünschen.



Was ist ein Sicherheitsdatenblatt?

Sicherheitsdatenblätter müssen vom Hersteller bzw. Inverkehrbringer eines Gefahrstoffs erstellt werden und enthalten die grundsätzlichen Hinweise für den sicheren Umgang und die Gesundheits- und Umweltgefahren der Stoffe. Der Unternehmer bzw. der Gefahrstoffmanager muss sicherstellen, dass für alle verwendeten Gefahrstoffe im Unternehmen das aktuelle Sicherheitsdatenblatt verwendet wird. Wie schon erwähnt, bildet das Sicherheitsdatenblatt die Grundlage für ihr Gefahrstoffverzeichnis.
Fehlen Ihnen Sicherheitsdatenblätter können sie diese normalerweise problemlos beim Hersteller anfragen.

Was ist eine Betriebsanweisung?

Auch die Erstellung einer Betriebsanweisung ist ein wichtiger Punkt der Gefahrstoffverordnung. Gemäß §14 GefStoffV müssen Sie als Arbeitgeber sicherstellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung zur Verfügung steht. Diese leitet sich aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung und den Angaben im Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes ab.

Eine Betriebsanweisung muss mindestens folgende Punkte erhalten:

  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. Schutzausrüstung)
  • Verhalten im Gefahrenfall und Angaben zum Fluchtweg
  • Erste Hilfe und Angaben zum Ersthelfer
  • Entsorgungshinweise

Anhand dieser Betriebsanweisungen können Sie ihre Mitarbeiter schnell und einfach an ihrem Arbeitsplatz über die Gefahren durch die Gefahrstoffe mit denen sie arbeiten unterweisen. Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung aller Betriebsanweisungen und unterstützen Sie auf Wunsch im Allgäu und um das Allgäu herum (Kempten, Memmingen, Landsberg, Augsburg, Füssen, Oberstdorf, Wangen, Ravensburg, Biberach oder Ulm) bei der Unterweisung ihrer Mitarbeiter.

Betriebsanweisung WEIXLER

Wie finde ich die passende persönliche Schutzausrüstung?

Persönliche Schutzausrüstung muss immer je nach Einsatzort und Tätigkeit ausgewählt werden. Die Auswahl hängt davon ab ob Gefahrstoffe eingeatmet werden, ob ein direkter Kontakt mit Haut oder Augen möglich ist oder eine andere Gefährdung besteht. Um ihre Mitarbeiter bestmöglich vor den Gesundheitsgefahren durch gefährliche Stoffe zu schützen stehen Ihnen verschiedene Bestandteile der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung.

Augenschutz WEIXLER

Augenschutz

Schutzbrillen schützen die Augen vor Funkenflug oder Spritzern durch Chemikalien. Hier müssen sie die Brille jedoch sehr gewissenhaft nach Einsatzgebiet auswählen: beim Umgang mit Chemikalien wählen sie spezielle Chemikalienschutzbrillen etc.


Atemschutz WEIXLER

Atemschutz

Atemschutzmasken bieten ihren Beschäftigten Schutz vor Gasen und Partikeln. Achten Sie darauf je nach Belastung die geeignete Filterklasse auszuwählen.




Gehörschutz WEIXLER

Gehörschutz

Um das Gehör ihrer Mitarbeiter zu schützen können Sie aus Gehörschutzstöpseln, Kapselgehörschutz, Bügelgehörschutz oder einer speziell angepassten Otoplastik wählen. Ab einer Lärmbelastung von 85 dB(A) besteht die Pflicht, ihren Mitarbeitern Gehörschutz zur Verfügung zu stellen.




Handschutz WEIXLER

Handschutz

Die Hände und die Haut der Mitarbeiter müssen vor direktem Kontakt mit Chemikalien oder sonstigen gefährlichen Stoffen geschützt werden. Je nach Art der Tätigkeit können die Schutzhandschuhe auch vor Schnittgefährdungen oder thermischen Gefahren schützen.

Hautschutz WEIXLER

Hautschutz

Die Haut und Hände können auch durch spezielle Hautschutzmittel vor gefährlichen Stoffen geschützt werden. Sie sind verpflichtet einen Hautschutzplan an den Waschgelegenheiten auszuhängen und die dort aufgeführten Produkte zur Hautreinigung und -pflege bereitzustellen.