Sicherheitstechnische Betreuung in Perfektion | WEIXLER

Arbeitsschutz beschreibt nicht allein die Unfallverhütung. Selbstverständlich muss oberstes Ziel jedes Unternehmers sein, das Leben und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen, jedoch steht Arbeitsschutz in der heutigen Zeit für weitaus mehr. Arbeitssicherheit bildet die Basis der Steigerung des betriebswirtschaftlichen Erfolgs eines Betriebs.

Denken Sie immer daran: Ohne ihre Mitarbeiter läuft gar nichts! Sie sind ebenso auf ihre Mitarbeiter angewiesen wie diese auf Sie. Arbeitsunfälle und Krankheiten verursachen auch hohe Kosten für Sie. Sie müssen die gleiche Arbeit mit weniger Mitarbeitern erledigen, was zu Überstunden oder Produktionsausfällen führen kann. Die darauf folgenden verzögerten Liefertermine oder Qualitätsprobleme führen nicht nur zu unzufriedenen Kunden, sondern unweigerlich auch zu überlasteten und unzufriedenen Mitarbeitern. Und: kranke Mitarbeiter sind teuer! Schätzungen zufolge kosten langzeiterkrankte Mitarbeiter Sie als Arbeitgeber durchschnittlich 400 € pro Tag!

Sie brauchen noch einen Grund sich endlich um den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb zu kümmern? Kein Problem: Gesetze, Vorschriften und Strafen bei Nichtbeachtung dieser liefert seit 1996 der Staat in Form des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Es beinhaltet verschiedene Pflichten die Sie als Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern haben um deren physische und psychische Gesundheit zu schützen.

Jeder Betrieb der Mitarbeiter beschäftigt, ist verpflichtet die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Wir bieten bedarfsorientierte und für ihren Betrieb maßgeschneiderte Betreuung gem. ArbSchG, ASiG und DGUV V2.

Was ist eine sicherheitstechnische Betreuung, und brauche ich das?

Was ist die sicherheitstechnische Betreuung?

Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Untersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und sonstigen arbeitsbedingten Erkrankungen beitragen soll. Wie intensiv und zeitlich umfangreich die Betreuung ihres Unternehmens ist, hängt ab von Anzahl ihrer Mitarbeiter.

Pflicht ist sie ab dem 1. Mitarbeiter!

Modell 1: Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Regelbetreuung in Form einer Grundbetreuung und anlassbezogenen Betreuung nötig. Alternative Betreuung möglich.

Modell 2: Regelbetreuung für Betriebe mit 11-49 Beschäftigten
Regelbetreuung mittels Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung notwendig. Alternative Betreuung anwendbar.

Modell 3: Regelbetreuung für Betriebe mit >50 Beschäftigten
Nur Regelbetreuung und betriebsspezifische Betreuung; keine alternative Betreuung möglich.

Was bedeuten Regelbetreuung und Grundbetreuung?

Was ist die Grundbetreuung?

Aufgabenfelder:
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeiten
  • Untersuchung nach Ereignissen z.B. nach Arbeitsunfällen
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, Beschäftigten, sonst. Interessenvertretungen
  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
  • Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
  • Selbstorganisation

Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft müssen hierfür mindestens 20% des Grundbetreuungsumfangs und mindestens 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigten erhalten. Zudem muss jeder Betrieb vorab seine Betreuungsgruppe in Abhängigkeit der vorherrschenden Gefährdungen im Betrieb ermitteln. Hierfür steht ihnen eine WZ-Liste der DGUV zur Verfügung unter: www.dguv.de


Was ist die Regelbetreuung?

Bei der Regelbetreuung verpflichtet der Unternehmer Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte vertraglich, ihn und die Beschäftigten des Unternehmens im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu unterstützen und beratend zur Seite zu stehen.

Es ist wichtig, dass der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen kennen und verstehen. Sie müssen in der Lage sein, Arbeitsplätze, Tätigkeiten und wichtige Arbeitsabläufe zu begreifen und hinsichtlich möglicher Gesundheits- und Arbeitsgefahren zu beurteilen.
So kann das Fachpersonal die Gefahrenpotentiale erkennen und mit geeigneten Methoden und Maßnahmen dagegen steuern.

Bei besonderen Anlässen wie beispielsweise der Anschaffung neuer Maschinen oder der Entwicklung neuer Arbeitsverfahren kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt zusätzlich hinzugezogen werden.

Der Betriebsarzt muss zusätzlich die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen, die Versicherten beraten und deren Gesundheitszustand beurteilen.

Wer muss eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gewährleisten?

Wer trägt die Verantwortung?

Grundsätzlich ist jeder Beschäftigte eines Betriebes verpflichtet, sich aktiv am Arbeitsschutz zu beteiligen. Jedoch trägt die Verantwortung für die Planung und Umsetzung des Arbeitsschutzes der Unternehmer. Die Pflichten der Führungskräfte und Mitarbeiter beschränken sich darauf, den Unternehmer zu unterstützen. Die Beschäftigten müssen immer die Unterweisungen und Vorgaben der Führungskräfte befolgen und so zum Schutz der eigenen Sicherheit und Gesundheit beitragen. Sie müssen beispielsweise dem Vorgesetzen Situationen oder Mängel melden, die eine erhebliche Gefahr für Sicherheit und Gesundheit darstellen. Die grundlegenden Pflichten im Arbeitsschutz kann der Unternehmer nicht übertragen, er ist dafür verantwortlich die Umsetzung der Arbeitsschutzpflichten regelmäßig zu kontrollieren. Er muss dafür sorgen, dass erforderliche Mittel z.B. geeignete Arbeitsmittel oder persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt werden.

Einige Pflichten können jedoch sehr wohl auf Mitarbeiter und Führungskräfte übertragen werden, beispielsweise können Führungskräfte oder Meister einzelner Abteilung dafür verantwortlich sein Ersthelfer auszubilden oder ihre Beschäftigten zu unterweisen.

Im Tagesgeschäft gestaltet es sich oft nahezu unmöglich für vielbeschäftigte Unternehmer die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu prüfen. Deshalb empfiehlt es sich hier verantwortliche Personen zu bestellen wie z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit die die Kontrolle dieser Vorgaben prüft und dem Unternehmer Bericht erstattet. Auch wir als externe Dienstleister, können diese Aufgabe in ihrem Betrieb im Allgäu, ganz egal, ob Kempten, Memmingen, Landsberg, Augsburg, Füssen, Oberstdorf, Wangen, Ravensburg, Biberach oder Ulm übernehmen.

Ist die sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen eine gesetzliche Forderung?

Welches Gesetz gibt das vor?

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt muss eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. Die Aufgaben der mit der Wahrnehmung dieser Betreuung zu beauftragenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind im Arbeitssicherheitsgesetz ASiG (§3 Aufgaben der Betriebsärzte und §6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit) geregelt. Diese Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz werden zusätzlich in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert. Die Art und der Umfang der Betreuung, werden auf die Betriebsgröße je nach Anzahl der Beschäftigten abgestimmt.

Mehr hierzu lesen Sie hier: Was ist eine sicherheitstechnische Betreuung – und brauche ich das?

Ist es Pflicht einen Betriebsarzt zu haben?

Brauche ich einen Betriebsarzt?

Ja! Hier hilft ein Blick in das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) das die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten des Betriebsarztes bildet. Auch die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der DGUV V2, die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind hier relevant.

Diese rechtlichen Vorgaben geben klar die Arbeitgeberpflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes vor. Das heißt jeder Unternehmer ist verpflichtet, sich von einem Betriebsarzt bei allen Fragen des Arbeitsschutzes beraten zu lassen. Die medizinische Arbeitsschutzbetreuung ist also für jedes Unternehmen Pflicht, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt.

Der Unternehmer kann wählen, ob er den Betriebsarzt fest anstellt einen freiberuflichen Arzt nebenberuflich einstellt oder auf einen externen medizinischen Dienst zurückgreift. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einem geeigneten Betriebsarzt oder stellen Ihnen je nach Betriebsgröße einen unserer Partner-Betriebsärzte zur Verfügung. Lesen Sie gerne mehr über die Aufgaben und Pflichten eines Betriebsarztes


Wie läuft in der Praxis eine Betreuung durch WEIXLER ab?

Wie gehen wir bei ihnen vor Ort vor?

Nach unserem Erstkontakt beispielsweise über ein unverbindliches und kostenloses Telefonat, oder ihre Kontaktaufnahme per E-Mail, kommen wir gerne zu einem kostenlosen Beratungsgespräch in ihr Unternehmen.

Unsere oberste Priorität ist es, zu verstehen welche Ansprüche Sie an uns stellen und wie wir Ihnen helfen können um das bestmögliche Ziel zu erreichen und eine bedarfsorientierte, individuelle Betreuung sicherzustellen. Um ihr Unternehmen, ihre Tätigkeiten und ihre Arbeitsabläufe also vollständig zu begreifen, ist es uns wichtig beim ersten Termin direkt eine gemeinsame Betriebsbegehung mit ihren verantwortlichen Mitarbeitern oder ihnen als Unternehmer zu machen. Dabei gehen wir gemeinsam durch alle Bereiche ihres Unternehmens und können uns so direkt einen Überblick über mögliche Schwerpunkte machen und ihren Betrieb, sowie einige Mitarbeiter kennen lernen.

Betriebsbegehungen sind eines der wichtigsten Kernelemente im Arbeitsschutz und dienen der Feststellung, ob und inwieweit die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und -Regeln und auch der Stand der Sicherheitstechnik und des Gesundheitsschutzes eingehalten werden. Dabei berücksichtigen wir sämtliche arbeitsbedingten Gefährdungs- und Belastungsfaktoren z.B.

  • Mechanische Gefährdungen
  • Elektrische Gefährdungen
  • Chemische Gefährdungen
  • Biologische Gefährdungen
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Thermische Gefährdungen durch Hitze und Kälte
  • Physikalische Gefährdungen z.B. durch Lärm, Vibration, Strahlung
  • Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen z.B. Klima, Beleuchtung
  • Physische Belastungen, Arbeitsschwere
  • Psychische Belastung (separate Aufnahme)

Auf Wunsch erhalten sie von uns gerne ein Begehungsprotokoll nach der Erstbegehung. Die Betriebsbegehung ist auch ein wichtiger Bestandteil der vom §5 des Arbeitsschutzgesetzes geforderten Gefährdungsbeurteilung. Aus der Begehung ergeben sich in der Regel Kernthemen für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen, womit bereits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan wurde.


Wie geht es weiter nach der Erstbegehung?

Das weitere Vorgehen hängt sehr stark von ihren individuellen Anforderungen und Wünschen ab. Wir arbeiten eng mit den Verantwortlichen vor Ort und den Mitarbeitern zusammen, um alle von Anfang an in den folgenden Prozess zu einem funktionieren Arbeitsschutzsystem im Unternehmen einzubeziehen. Praktikabler Arbeitsschutz steht für uns an erster Stelle, wir sind regelmäßig bei Ihnen vor Ort und stehen telefonisch oder per E-Mail immer für ihre Fragen zur Verfügung. Wir sehen uns als Partner an ihrer Seite um ihr Unternehmen auf ein neues Level im Arbeitsschutz zu heben.

Von uns können Sie erwarten:
  • Arbeitsmedizinische Beratung
  • Sicherheitstechnische Betreuung gem. DGUV V2
  • Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen
  • Regelmäßige gemeinsame Begehungen der Betriebsstätte
  • Vorbereitung der Unterweisungsanlagen und Durchführung von Unterweisungen
  • Durchführung von orientierenden Messungen z.B. Beleuchtung, Lärm, Klima
  • Erstellung / Unterstützung technischer Dokumentationen z.B. Checklisten, Unfallstatistiken, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis etc.
  • Ursachenermittlung und Abteilung von Maßnahmen nach Arbeitsunfällen
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Unterstützung bei der Auditvorbereitung und am Tag des Audits

Was kostet die sicherheitstechnische Betreuung für meinen Betrieb?

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Kosten für die Betreuung sind am Ende so individuell wie unsere Kunden. Sie hängen ab von:

  • Ihren individuellen Wünschen und Ansprüchen an uns
  • Ihrer Mitarbeiteranzahl
  • Dem monatlich aufgewendeten Stundenkontigent durch uns

Wichtig zu wissen: Für jede von uns erbrachte Leistung erhalten sie vorab ein Angebot. Daher haben Sie den vollen Überblick über die Kosten die auf Sie zukommen. Wir machen nichts ohne ihre Zustimmung und legen Wert auf vollständige Kostentransparenz!

Woher weiß ich welche Leistungen für mein Unternehmen nötig sind?

Wie können Sie das herausfinden?

Wir finden bei unserem Erstgespräch und bei der ersten Begehung gemeinsam heraus, was ihr Unternehmen braucht um Rechtssicherheit im Arbeitsschutz zu erlangen. Ab dem ersten Tag sind wir ihr Partner und helfen Ihnen mit unserer Fachkunde und Erfahrung das Beste Vorgehen für Ihr Unternehmen herauszufinden und zu priorisieren welche Punkte sofort umgesetzt werden müssen und welche Projekte in welchem Zeitfenster zu realisieren sind.

Ihr Unternehmen ist mit keinem anderen vergleichbar, deshalb legen wir höchsten Wert auf individuelle, bedarfsorientierte und einzigartige Betreuung unserer Kunden!

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Erfüllen zukünftig auch Sie ganz einfach Ihre gesetzlichen Anforderungen

Für Ihre Sicherheit als Arbeitgeber, kümmern wir uns um die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen in Ihrem Betrieb. Ganz gezielt abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Mittels Maß und Verstand. Wir wissen was bei Betriebsprüfungen gefordert wird und wir kennen die effizienteste und funktionale Umsetzung in der Praxis. Nehmen auch Sie die erfolgreiche Abkürzung für Ihren Betrieb. Jetzt unten einfach eintragen und kostenfreie und unverbindliche Erstberatung sichern.